Ich beziehe Hartz 4, meine Freundin hat Pflegegrad 2 und möchte mir die Rentenansprüche übertragen - zählt das als Einkommen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn man einen Pflegebedürftigen (mindestens Pflegegrad 2) mindestens 10 Stunden an mind. 2 Tagen pro Woche pflegt, zahlt die Pfklegekasse des Pflegebedürftigen Rentenversicherungsbeiträge ein. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und der wöchentlichen Pflegezeit ab. Wenn diese Angaben nicht bereits im letzten Gutachten des Medizinischen Dienstes vermerkt wurden, sollte man möglichst schnell die Pflegekasse kontaktieren.

Für den Pflegebedürftigen werden nie Rentenversicherungsbeiträge für die eigene Pflege eingezahlt.

Die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge wird auf keinen GFall als Einkommen gezählt.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/04_Mitten_im_Leben/01_Rente_und_vorsorge/04_angehoerige_pflegen/angehoerige_pflegen_node.html

Gruß

RHW


Gemeinsam 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 10:21

Hallo danke für die ausführliche Antwort mir ist allerdings noch nicht ganz klar ob das nur für Angehörige gilt oder auch wenn man nur befreundet ist.

RHWWW  10.01.2017, 18:17
@Gemeinsam

Gern geschehen.

Das gilt für alle Privatpersonen (egal ob verwandt oder nicht, egal ob zusammenlebend oder nicht). Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Pflegediensten und Personen, die die Tätigkeit im Rahmen eines FSJ oder eines Bufdi ausüben.

Wenn Deine Freundin Dich bei der Pflegekasse angibt und Du das Pflegegeld bekommst und die Rentenansprüche, wird das nicht bei Hartz4 als Einkommen gezählt. Pflegegeld ist nicht anrechenbar und die Rentengutschriften schon gar nicht. Sie kann Dich ruhig bei der Pflegekasse angegeben.


Gemeinsam 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 10:22

Danke für deine Antwort, habe schon unterschiedliches gehört, da ich ja nur die Freundin bin und nicht verwandt.

Ich glaube Du hast da was mißverstanden: Rentenansprüche können nicht übertragen werden. 

Wer andere Personen pflegt bekommt bei nachweisbaren Einkommensverlusten durch die Pflege Gutschriften bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich fürchte allerdings, daß ein H4-Empfänger solche Einkommensverluste nicht belegen kann.


Gemeinsam 
Beitragsersteller
 10.01.2017, 10:24

Danke für die Antwort. Alles recht kompliziert wollen ja nix falsch machen.

Wenn das möglich ist (ich glaube eher nicht) dann würde das Dein offenzulegendes Einkommen erhöhen.

Wenn Deine Freundin Dir das Pflegegeld BAT (bar auf Tatze) zahlt und Du das nicht angibst, wäre das Sozialbetrug oder so was. 


Gemeinsam 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 15:16

Es geht nicht ums Geld sondern nur um die Rentenansprüche, denn das Geld benötigt sie selber.