Riesige Strafe für Verstöße gegen Ausgangssperre vermeiden / reduzieren?
Guten Tag.
Ich werde die Situation beschreiben: Am 21. Dezember waren meine Frau und ich mit meinem kleinen Kind auf dem Heimweg von Wolfsburg nach Stuttgart. Da das Kind lange Autofahrten kaum verträgt, entschieden wir uns für eine Fahrt in der Nacht. Unsere Route führte uns auch durch Bayern, wo wir von der Verkehrspolizei angehalten wurden. Wir wurden über die in Bayern geltende Ausgangssperre informiert, man schrieb unsere Daten auf und fertig.
Wir haben jetzt einen Bußgeldbescheid erhalten, mit unglaublichen 500 Euro pro Person.
Das ist ein riesigen Betrag für uns, also versuche ich, Optionen zu finden, was getan werden kann. Einen Brief schreiben, in dem Sie die Situation schildern und um Nachsicht bitten? Widersprechen? Gleich an einen Anwalt wenden?
Jede Meinung ist willkommen. Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Hallo,
das wird leider nicht viel bringen. Denn das sind Regel, die für alle gelten. Die Polizei ist dazu verpflichtet Gesetze b.z.w Regel umzusetzen. Ich finde dagegen vorzugehen wird nichts bringen, der Staat ist bei Regeln was Corona angeht sehr sensibel. Ob ein Anwalt was bringt weiß ich auch nicht. Vielleicht könnte ein Anwalt die Strafe mildern, allerdings bezweifle ich das.
Da sehe ich keine nennenswerte Chance. Es gibt aber immer die Möglichkeit zur Ratenzahlung (§ 18 OWiG). Einfach kurz einen Brief oder eine Mail schreiben und schildern, dass ihr aufgrund geringen Einkommens / Kurzarbeit / Aufwendungen fürs Kind etc. den Betrag nicht auf einmal zahlen könnt. Biete gleich konkrete, realistische Raten an.
Wenn auch das Kind ein Bußgeld auferlegt bekommen hat wäre da der Bußgeldbescheid schon angreifbar.
Ich kenne den Inhalt der jetzigen Corona-Verordnung von Bayern nicht. Frühere Verordnungen sind von der Justiz als so unbestimmt angesehen worden, dass Jeder der einen vernünftigen Grund hatte innerhalb der Sperrzeit unterwegs zu sein gegen Bußgelder angehen konnte.
M.E. lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt allemal.
Ein Bußgeldbescheid gegen das Kind wäre in der Tat unwirksam. Möglicherweise könnte ein RA auch noch über den Schutzzweck der VO argumentieren. Dass dieser bei eine reinen Durchfahrt durch Bayern verletzte ist, könnte durchaus in Frage gestellt werden.