Mahnverfahren ablehnen oder nicht?

4 Antworten

Der Sachverhalt ist mit den vorliegenden Informationen nicht wirklich nachvollziehbar. Die erste Inkassoforderung dürfte grundsätzlich berechtigt sein. 108 € sind auch noch im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.

Danach wird es allerdings sehr dubios. Die Kostensteigerungen wie du sie schilderst sind nicht plausibel und vermutlich unzulässig. Für eine genauere Einschätzung müsste man aber mal sämtliche Schreiben im Wortlaut sehen.

Im Übrigen wäre ggf. auch die Höhe der ersten Inkassokosten diskutabel gewesen. Wärst du gleich zu uns gekommen, hätte man da vielleicht noch etwas machen können. Aussitzen und gar keine Inkassokosten zahlen war dumm. Sorry für die offenen Worte, aber das muss einfach mal gesagt werden. Wieso kommt ihr eigentlich immer erst, wenn das Haus bereits im Vollbrand steht?

Das ist jetzt eine Sache für einen Anwalt. Hier muss schnell und professionell gehandelt werden, das ist keine Sache für ehrenamtliche Helfer in einem anonymen Forum. Oder um nochmal das Beispiel mit dem brennenden Haus zu bemühen: Das Feuer kann jetzt nicht mehr der Brandschutzhelfer mit 9 Stunden Lehrgang und Feuerlöscher löschen, das ist ein Fall für die Feuerwehr. Und die Zeit arbeitet gegen dich. Anfang März läuft die Frist für den Widerspruch ab.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Shooshoo 
Beitragsersteller
 20.02.2021, 09:28

Danke Antwort 123!

Ja, du hast völlig recht! Ich wusste nicht, das Inkassogebühren zulässig sind. Abgesessen hab ich es ja nicht ganz. Ich habe korrespondiert aber die Sachlage falsch eingeschätzt. Mahnungen sind mir durchaus ein Begriff, jedoch nicht über solch hohe Summen. Auf die Idee über die Kosten zu verhandeln, bin ich leider nicht gekommen. Ich dachte einfach, das sind Halsabschneider, ich zahle meine Schulden aber nicht irgendwelche Servicekosten. Mein Anwalt ist eingeschaltet. Als arme Studentin ist bei mir ja nichts zu holen. Nun hoffe ich auf eine außergerichtliche Einigung und sehe das jetzt mal als Lehrgeld. Ich habe Mahn-, Rücklastschrift-, Adressfindungskosten bezahlt (die angemessene, übliche Höhe). Jetzt wird es um die Inkassosumme gehen. Man kann ja (bis auf einige Schlaumayer) nicht alles wissen.

Answer123  20.02.2021, 22:16
@Shooshoo

Wenn du willst, halte uns doch mal auf dem laufenden, was dein Anwalt erreichen kann. Die maximal zulässige Höhe der Inkassogebühren ist eine ständige Diskussion, für die Praxisbeispiele immer sehr interessant sind. Fall deinem Anwalt noch nicht bekannt, weise ihn doch mal auf das BGH Urteil vom 14.03.2019, 4 StR 426/18 (PDF) hin und frag ihn, was er davon hält. Das wäre ein möglicher Diskussionsansatz für einen Gebührensatz von 0,3 gemäß 2301 VV RVG.

Nach dem was ich hier lese..... ich würde dem Mahnbescheid widersprechen. (Begründung, dass die Hauptforderung am xx. xx. Jahr nachweislich beglichen wurde) und zurück senden !

Den Rest Einschätzung der gesamten Sachlage würde ich jetzt dem Gericht überlassen.....


Shooshoo 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 22:03

Wenn ich dem MB widerspreche, müssen die eine Anklageschrift erstellen und ihre Forderungen begründen. Ob die das wirklich bei der Sachlage machen, kann ich überhaupt nicht einschätzen. (Ich würde es jedenfalls nicht tun :D)

Ich habe nur wirklich keine Lust irgendwelche Gerichtsgebühren zu zahlen, geschweige denn mehr als das, was ich versäumt hab (Rücklast, Mahngebühr, Adressfindung)

Du warst der Meinung, das Problem aussitzen zu können. Jetzt hast Du hohe Kosten an der Backe und jedes Gericht wird sich der Rechtsauffassung des Inkassobüros anschließen und nicht einmal prüfen, ob die Kosten vormals überhöht waren.


Shooshoo 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 22:49

Du scheinst allwissend zu sein! Schön für dich :-D

Lieber nicht ablehnen, sonst wird es schlimmer.


Shooshoo 
Beitragsersteller
 18.02.2021, 21:41

Magst du das weiter ausführen? Die Forderung ist 15 mal höher als der Warenwert? Wer will denn sowas vor Gericht bringen? :-D Ich kenne mich wirklich nicht aus