Maklerprovision wenn Kauf erst nach Ablauf des Maklervertrages zustande kommt?
Folgender Sachverhalt:
- Makler schließt befristeten Maklervertrag mit Verkäufer
- Makler organisiert Besichtigungstermine und findet einen seriösen Käufer
- Eine Woche vor Notartermin Verkäufer rudert zurück und will doch nicht verkaufen.
- Maklervertragsfristen beider Parteien laufen ab
- Verkäufer entschließt sich zu verkaufen und kontaktiert den gleichen Käufer und einigt sich über den Preis auf Basis neuer Gegebenheiten.
- Kauf kommt zu Stande
Fragen:
Sind für beide Parteien die Maklerprovision fällig?
Ist der Verkäufer/Käufer verpflichtet den Makler zu Informieren?
1 Antwort
Sollten Sie den Service Ihres Maklers nicht mehr benötigen, können Sie diesem laut §626 des Bürgerlichen Gesetzbuches jederzeit kündigen – vorausgesetzt, im Maklervertrag befindet sich keine widersprüchliche Klausel. Dennoch kann es sein, dass der Makler Anspruch auf seine Provision hat.
Wenn zum Beispiel ein Interessent, der vom Makler vermittelt wurde, Ihr Objekt kauft oder mietet, müssen Sie als Besitzer die Provision entrichten. Dies ist als Bindungsfrist der Kaufinteressenten bekannt. Die Frist verjährt vier Monate nach Beendigung des Maklervertrags. Sollte sich also ein Interessent, der über den Makler von der Immobilie gehört hat, erst fünf Monate nach Beendigung des Vertrags zum Kauf entscheiden, ist keine Provision fällig.
Allerdings kann es je nach Vertrag und je nach Größe der Immobilie auch zwölf Monate dauern, bis die Bindungsfrist verjährt. Bei Problemen und Unklarheiten können Sie Ihren Fall vor Gericht bringen, wo über die genaue Verjährungsfrist im Fall Ihres Objekts entschieden wird.