Artikel bei Ebay verkauft, Käufer fordert mich auf, ihm das Geld zu erstatten?

1 Antwort

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Hallo,

langer Text, kurze Antwort.....

Wenn du beim Verkauf gebrauchter Sachen nicht für Mängel haften willst, muss schon im Angebot die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden.

richtige Formulierung:

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung.“

Dieser Zusatz sollte für jeden Käufer eindeutig sein, falls nicht, muss er/sie sich zuvor über die Tragweite informieren..... Punkt 🤷‍♀️

Drohen kann er/sie seitenweise, solange du Gegenargumente wie den o.g. Sachmittelhaftungsausschluss und Beweisfotos vom eingestellten Artikel (Jacke) hast, lass dich nicht verunsichern.

Vielleicht solltest du mit einem Zeugen aufwarten, der deine in der Anzeige gemachten Angaben, zum Zustand der Jacke vor dem Absenden bestätigen kann.... 😉)

EbayKleinanzeigen ist bekannt als Plattform für Betrüger, und dies in ständig neuer kreativen Gestalt.....wobei dieser von dir geschilderte, eine alte und plumpe Art ist.