Zwei Gerichtsvollzieher für ein und dieselbe Forderung?
Hallo,
ich habe von dem UGV Inkassounternehmen ein Schreiben erhalten mit der "Letzten Androhnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen". Dieses Schreiben kam am 25.08.2020. Ich habe daraufhin um eine Forderungsaufstellung gebeten und um alle Unterlagen etc. die Vorliegen (Forderungssumme ca. 534 €). Ich erhielt dann am 08.09.2020 den Vollstreckungsbescheid aus 2016 mit insgesamt 270,86 €. Gläubiger sei uniscore Forderungsmanagement GmbH, Hauptforderung: "Schuldanerkenntnis vom 09.03.2015". Ich wieder angerufen und anschließend per Mail erneut um eine Forderungsaufstellung gebeten, da mir nur der Vollstreckungsbescheid zugesendet wurde. Nachfrage wer nun der Hauptgläubiger sei und was es mit dieser Schuldanerkenntnis auf sich hat?
Wieder nur den Vollstreckungsbescheid erhalten, wieder keine Forderungsaufstellung. Zwischenzeitlich hat sich ein Obergerichtsvollzieher Büchler aus Speyer darum gekümmert, dass ich eine Vorpfändung/Vorläufiges Zahlungsverbot meines Kontos erhalte. Da ich ein Update-Service von meiner Schufa habe, habe ich die Info erhalten, dass ein Eintrag vorgenommen wurde, dieser Eintrag erfolgte von der Gerichtsvollzieherin Rümmelein, zwecks eines Vermögenverzeichnisses, die Gerichtsvollzieherin und ich leben in Berlin. Die Gerichtsvollzieherin wurde von einem RA Modenbach beauftragt, welcher anscheind im selben Haus wir die UGV Inkassofirma sitzt.
Also habe ich wieder bei UGV angerufen, Gläubiger sei die Internetmarketingfirma Bielefeld (eis.de), Bestellung sei vom 17.10.2014, sie haben mir meine E-Mail-Adresse durchgegeben, wo die Bestellbestätigung wohl hin ging. Dazu möchte ich sagen, dass ich nie Sexspielzeug oder ähnliches bestellt habe, da diese Seite ja rein Sexspielzeug etc. ist. Ich habe ein altes Hotmail Postfach seit 12 Jahren, unbegrenzten Speicherplatz und kann auf alle meine Mails zugreifen und finde weder eine Bestellung von Bielefeld noch von eis.de. Nach erneuter Anfrage, ob mir UGV auch diese Schuldanerkenntnis zukommen lassen könnte, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich damals mit denen wohl eine Ratenzahlung vereinbart hatte, sie diese Unterlage gerade nicht findet und im Haus nachschauen müsse und mir nachsendet. Jetzt erhielt ich einen Tag später ein Schreiben von denen, dass ich wie telefonisch besprochen, die Summe von 663 € bezahlen soll (kommt ungefähr mit der Summe der Pfändung hin inkl. Zinsen etc.), ich habe am Telefon nichts von einer Zahlung oder Zustimmung gesagt. Ich schreibe nach jedem Telefonat auch noch einmal eine Mail um das Gespräch festzuhalten.
Also nach dem langen Text nun meine Frage, können für eine Forderung zwei Gerichtsvollzieher beauftragt werden? Muss nicht der GV meines Wohnortes dafür zuständig sein? Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, ich gehe hier von Betrug aus. Ich habe letztes Jahr einiges an Schulden bezahlt, damit meine Schufa wieder sauber wird und nun kommt so etwas und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll bzw. was meine Rechte sind.
Danke vorab für eure Tipps!
4 Antworten
Vielleicht versuchst Du es mal mit den kompletten Unterlagen bei einer kostenlosen Schuldnerberatung bei Dir vor Ort, wenn das bei der momentanen Situation einigermaßen kurzfristig möglich sein sollte. Die müssten die Angelegenheit an Hand der vollständigen Unterlagen besser beurteilen können.
https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html
https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/
Und wie hier auch schon geschrieben wurde, hör auf mit Telefonaten. Wenn überhaupt reagieren oder rückfragen, dann schriftlich.
Im Übrigen, eine Forderung aus einem Kauf von Sexspielzeug in 2014, von dem man nichts weiß, hört sich auch ohne Kenntnis der Unterlagen eher nach Betrug an.
Hallo,
du hast dich meiner Auffassung nach, schon viel zu lange und unnötig mit dieser Angelegenheit befasst.
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/
Fazit: solange man dir keine konkreten, schriftlichen Beweise für die Korrektheit der Forderung zur Verfügung stellt, beweist dies nur, dass es sich höchstwahrscheinlich um Betrug handelt.
Schau dir deshalb diesen eingefügten Link genau an und befolge die Ratschläge der Anwaltskanzlei.
🙋♀️
Den langen, unübersichtlichen Text müsste man schon ausdrucken und zentrale Daten markieren, um ihn verstehen zu können.
Wenn es einen Titel gibt, so bleibt der auch nach Deinem Umzug gültig.
Zur Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers siehe hier.
Wie kommst Du nun auf die Idee, es könnte doppelt durch Dich bezahlt worden sein oder gepfändet, und wo genau soll der Betrug liegen?
Entschuldige, ich bin etwas nervös und aufgebracht und habe einfach das geschrieben was ich gedacht habe.
Ich hatte nichts von einem Umzug geschrieben, auch nicht dass ich was Doppelt bezahlt hätte. Hier geht es um eine angebliche Forderung aus 2014, die erst durch uniscore Forderungsmanagement, dann durch UGV, dann durch einen RA und nun von zwei unterschiedlichen Gerichtsvollziehern eingefordert wird. Und UGV + die beiden Gerichtsvollzieher treiben das Geld alle gerade gleichzeitig ein mit unterschiedlichen Beträgen. Der Obergerichtsvollzieher ist aus Speyer, der die Kontopfändung veranlasst hast, ich komme aus Berlin. Die UGV kann mir keine Nachweise zusenden etc, also gehe ich von Betrug aus. Das war meine Frage bzw. bitte, wie ich da umgehen soll, kann und muss. :)
An der Sache ist irgendwas extrem faul. Verwechslung? Betrug?
Wenn es einen rechtskräftigen Titel gibt, kommst du da nicht mehr einfach so raus. Wenn der Titel echt ist (sollte dir im Zweifelsfall das ausstellende Gericht beantworten können), dann nimm dir bitte sofort einen Anwalt.
Und höre auf, mit der Gegenseite zu telefonieren, das ist finanziell und juristisch absoluter Selbstmord! Du siehst doch, was bei Telefonaten rauskommt...