inkasso?

1 Antwort

Ein Einbehalt des Guthabens wäre möglich, wenn eine sog. Aufrechnungslage gegeben ist oder eine Pfändung vorliegt.

Da die Stadtwerke ihre Forderung Dir gegenüber nach dem geschilderten Sachverhalt an ein Inkassobüro abgetreten / verkauft habe, besteht auch eine Aufrechnungslage. Aufgerechnet werden können nämlich nur eigene fällige Forderungen des Aufrechnenden (Stadtwerke) mit Guthaben des Aufrechnungsgegners (Du).

Wenn das Inkassobüro aufgrund eines Mahnbescheides aber einen vollstreckbaren Titel gegen dich hat, kann es durchaus sein, dass Erstattungsansprüche von Dir gegenüber den Stadtwerken gepfändet wurden. Dann dürfen die Stadtwerke in Höhe der Pfändung nur noch an das Inkassobüro zahlen.

In beiden Fällen (Aufrechnungslage und Pfändung ) wäre Deine Zustimmung nicht erforderlich. Ich würde jedoch bei den Stadtwerken nachfragen, aus welchem Rechtsgrund die Zahlung an das Inkassobüro geleistet wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ichhaltoderso 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 17:03

jetzt schreiben die Stadtwerke sie hätten einen Zurückbehaltungsanspruch auf grun dieser Forderung. Ist das so eine Aufrechnungsklage?

lg

Frommwood  19.01.2021, 17:31
@ichhaltoderso

Dann haben sie damals möglicherweise die Forderung nicht an das Inkassobüro veräußert sondern das Büro lediglich mit der Beitreibung beauftragt, sind aber ursprünglich Inhaber der Forderung geblieben.

Damit dürfte die Aufrechnungslage gegeben sein und der Einbehalt erfolgte zu Recht.

ichhaltoderso 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 16:48

achso keine, ja das macht sin, danke

ichhaltoderso 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 16:46

aber wie kann es sein , das sie mir das Geld letztes Jahr ausgezahlt haben und dieses mal nicht. Ich dachte immer Inkassokosten können auch nur Inkassofirmen einfordern?

Frommwood  19.01.2021, 16:46
Da die Stadtwerke ihre Forderung Dir gegenüber nach dem geschilderten Sachverhalt an ein Inkassobüro abgetreten / verkauft habe, besteht auch keine Aufrechnungslage

Sorry Tippfehler!