inkasso?
Hallo, ich habe vor einigen Jahren, schulden bei den Stadtwerken zu Unrecht bekommen. Diese wurden dann an ein Inkasso Unternehmen weitergeleitet. Letztes Jahr, hatte ich für meine neue Wohnung Guthaben bei den Stadtwerken. Ich habe dieses auch ausgezahlt bekommen. Dieses Jahr hatte ich ebenfalls Guthaben, welches die Stadtwerke jedoch ohne meine Einwilligung an das Inkassounternehmen weitergeleitet hat. Ich bin auf dieses geld angewiesen und habe einen wiederspruch, per email eingerichtet. Wie stehen meine Chancen das mir das geld ausgezahlt wird?
Lg
1 Antwort
Ein Einbehalt des Guthabens wäre möglich, wenn eine sog. Aufrechnungslage gegeben ist oder eine Pfändung vorliegt.
Da die Stadtwerke ihre Forderung Dir gegenüber nach dem geschilderten Sachverhalt an ein Inkassobüro abgetreten / verkauft habe, besteht auch eine Aufrechnungslage. Aufgerechnet werden können nämlich nur eigene fällige Forderungen des Aufrechnenden (Stadtwerke) mit Guthaben des Aufrechnungsgegners (Du).
Wenn das Inkassobüro aufgrund eines Mahnbescheides aber einen vollstreckbaren Titel gegen dich hat, kann es durchaus sein, dass Erstattungsansprüche von Dir gegenüber den Stadtwerken gepfändet wurden. Dann dürfen die Stadtwerke in Höhe der Pfändung nur noch an das Inkassobüro zahlen.
In beiden Fällen (Aufrechnungslage und Pfändung ) wäre Deine Zustimmung nicht erforderlich. Ich würde jedoch bei den Stadtwerken nachfragen, aus welchem Rechtsgrund die Zahlung an das Inkassobüro geleistet wurde.
Dann haben sie damals möglicherweise die Forderung nicht an das Inkassobüro veräußert sondern das Büro lediglich mit der Beitreibung beauftragt, sind aber ursprünglich Inhaber der Forderung geblieben.
Damit dürfte die Aufrechnungslage gegeben sein und der Einbehalt erfolgte zu Recht.
Ok vielen Dank für ihre kompetente Hilfe
aber wie kann es sein , das sie mir das Geld letztes Jahr ausgezahlt haben und dieses mal nicht. Ich dachte immer Inkassokosten können auch nur Inkassofirmen einfordern?
Da die Stadtwerke ihre Forderung Dir gegenüber nach dem geschilderten Sachverhalt an ein Inkassobüro abgetreten / verkauft habe, besteht auch keine Aufrechnungslage
Sorry Tippfehler!
jetzt schreiben die Stadtwerke sie hätten einen Zurückbehaltungsanspruch auf grun dieser Forderung. Ist das so eine Aufrechnungsklage?
lg