Kann man jemanden zur Ummeldung zwingen?

3 Antworten

Da liegt schlicht und einfach ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) durch deine Mutter vor.

Der Partner deiner Mutter verstößt ebenfalls gegen § 19 BMG, weil er ihr die Wohnung zur Verfügung stellt.

Der Verstöße können nach § 54 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BMG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Zeigt dein Vermieter die Sache an, wird gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Frommwood  17.02.2021, 13:54

Wenn Du deiner Mutter eine falsche Bescheinigung bzw. einen falschen Untermietvertrag ausstellst, verhältst Du dich nach §§ 14 Abs. 1 OWiG und 17, 54 BMG ebenfalls ordnungswidrig und kannst mit einem Bußgeld belangt werden.

Was kann im schlimmsten Fall passieren?

Du bzw. Deine Mutter erhält(s)t eine Ordnungsstrafe .

Kann ich sie gegen den Willen des Vermieters "pro forma" als Untermieterin eintragen?

Keine gute Idee.

https://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=0633920916&ATOZ=&KEYWORDID=7099

Ausdrücklich verboten ist es, eine Meldeanschrift jemandem anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, der dort nicht wohnt oder einziehen will.

Mutter möchte ( eine Ummeldung ) das aber aus verschiedenen Gründen nicht.

vermutlich da der Freund Leistungen vom JC erhält?

Und Sozialleistungsbetrug ist strafbewehrt..... gilt dann auch für Deine Mutter.

Nun ist dem Vermieter aufgefallen, dass sie hier immer noch gemeldet ist und möchte, dass sie sich ummeldet.

Also steht es dem Vermieter die Meldung offen den Auszug der Mutter beim Einwohnermeldeamt zu melden , .... dann erfolgt eine Abmeldung von Amts wegen.


ThomasK75 
Beitragsersteller
 17.02.2021, 14:34

Wie gesagt, es geht nicht um Sozialleistungen.
Ok. Also dann wird sie hier von Amtswegen abgemeldet. Dann wäre sie also nirgendwo gemeldet oder kann sie dann gezwungen werden, sich dort anzumelden?

Snooopy155  17.02.2021, 14:37
@ThomasK75

Sie wird dann auch gezwungen sich an dem Ort anzumelden; tut sie das nicht wird erneut eine Ordnungsstrafe verhängt.

Abgesehen von der Ordnungwiedrigkeit.

Bekommt irgendwer Staatliche Hilfe? ALG2 oder ähnliches?Dann kommt noch Sozialbetrug dazu.

Zudem würd ich als VM die Personenbezogenen Mietkosten entsprechend auf 2 Personen abrechnen, was natürlich mehr Nebenkosten für dich ausmacht. (Müll, Wasser,....)


ThomasK75 
Beitragsersteller
 17.02.2021, 14:16

Nein, sind beide Rentner. Das hat alles keine finanziellen Gründe.
Ich zahle Nebenkosten pro Quadratmeter, somit wird ihr Anteil wohl auf alle umgelegt.
Ich suche nach einer Lösung, wie sie legal ihre Adresse hier behalten kann, aber da scheint es wohl keinen Weg zu geben :(

ThomasK75 
Beitragsersteller
 17.02.2021, 14:21
@ThomasK75

Also außer
1. dort anmelden und Erstwohnsitz
2. hier wieder in den Mietvertrag rein und den Wohnsitz hier als Zweitwohnsitz deklarieren

berlina76  17.02.2021, 16:18
@ThomasK75

Familienzuzug kann nicht unterbunden werden, daher seh ich eigentlich kein Problem, wenn sie sich ummeldet und sollte es zur Trennung kommen, sie wieder bei dir einzieht und sich wieder ummeldet.

Also wo ist das Problem mit dem Ummelden, hat sie Angst, das wenn sie das tut du sie nie wieder aufnimmst?

ThomasK75 
Beitragsersteller
 17.02.2021, 16:33
@berlina76

ja sowas in der Richtung, "ich fühle mich doch hier zu Hause" usw.
danke nochmal für die Infos!