Auskunftskosten (Bonität) Inkasso rechtens?
Hallo zusammen,
ich hab leider etwas mit einer Zahlung verbockt und bin im Verzug. Nun habe ich ein Schreiben vom Inkasso erhalten, worin ich aufgefordert werde die offene Forderung zu begleichen. Ich bin bereit die Summe zu tilgen, jedoch sehe ich es nicht ein "Auskunftskosten gemäß §§ 280, 286 BGB" in Höhe von 27,00 Euro zu zahlen. Ich habe diesem Punkt auch schon schriftlich widersprochen und habe folgende Anmerkung erhalten:
Die Kosten für die Bonitätsauskunft (Auskunftskosten) haben Sie unter Verzugsgesichtspunkten ebenfalls zu ersetzen. Die Einholung einer Auskunft war in Ihrem Fall erforderlich, um die uns obliegende Schadensminderungspflicht zu erfüllen. Nur bei Kenntnis Ihrer aktuellen Bonität ist es uns möglich, die Maßnahmen zur Geltendmachung der Forderung individuell auf Ihre finanziellen Möglichkeiten hin auszugestalten. Das liegt letztlich in Ihrem eigenen Interesse, da nur so weitere Kosten durch nicht sinnvolle und kostenintensive Beitreibungsaktivitäten vermieden werden können.
Weiß jemand weiter wie ich hier am besten vorgehen kann? Ist eine Bonitätsauskunft in diesem Fall rechtens und überhaupt notwendig, oder handelt es sich hierbei nur um Phantasiegebühren bzw. um Privatvergnügen des Inkassos um an der Kostenschraube drehen zu können ? Bitte nur Antworten von Personen mit Fachwissen und keine Spekulationen! Besten Dank im Voraus.
1 Antwort
Klipp und klar das Inkassounternehmen ist verpflichtet und zwar ohne irgendwelche Phantasiegebühren die Forderung ( Auftraggeber etc ) genau zu benennen.
Und ohne Pferd und Reiter zu kennen .... würde ich nicht einen Cent bezahlen.....
Ansonsten soll das Inkasso ( soweit die Forderung nicht längst verjährt ist ) den gerichtlichen Titel vorweisen,
Man kann übrigens neuerdings die eigenen Tippfehler bearbeiten, indem man auf die drei Punkte oben rechts klickt. Also falls Du das noch nicht weisst.
Dafür entfällt das vorherige "Bearbeiten" unten links von vorher.