db FondsRente Premium Zurich NICHT kündbar?
Hallo,
durch persönliche Umstände musste ich am 01.04.2018 meine anfang Februar 2011 abgeschlossene betriebliche db FondsRente Premium der Zuricher beitragsfrei stellen lassen. Mein damals neuer Arbeitgeber wollte diese nach beendigung der Probezeit dann wieder übernehmen. Corona bedingt kam es leider nicht dazu, so das ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber um eine wiederaufnahme der Zahlung gebeten habe.
Dieser lehnte das jedoch nach Prüfung durch ein Versicherungsmakler ab, da
"bei diesem Vertrag die Möglichkeit/Gefahr besteht, das zum Ablauf des Vertrages nicht die Summe der eingezahlten Beiträge vorhanden ist und sich folglich ein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber ergibt".
Nach Rücksprache mit der Zuricher verneinte diese das jedoch.
Als ich dann danach fragte ob ich die FondRente auch kündigen, bzw ein Rückkauf veranlassen könnte, sagte man mir das eine Kündigung des Vertrages NICHT möglich ist...
Ich verstehe ja, wenn ich die vom Arbeitgeber gezahlten Anteile nicht bekomme, aber ist es dann richtig, das ich garnichts zurückbekommen würde?
Unter den "Besonderen Bestimmungen" steht noch:
Gemäß §2 Abs.2 BetrAVG darf der Bezugsberechtigte nicht vor dem Vereinbarten Endalter über den Teil der Versicherung verfügen,der durch Beitragszahlungen des ehemaligen Arbeitgebers finanziert wurde.
Insbesondere sind (für den genannten Vers.-Anteil) unzulässig:
- Rückkauf
- Abtretung
- usw...
Danke schon mal im voraus für eure Antworten.
Grüße
1 Antwort
Die Wiederaufnahme der Zahlung sollte kein Problem sein. Theoretisch könntest du den Anieter wechseln.
Die betriebliche Altersvorsorge kann man vorzeitig nicht auflösen. Erst wenn das Endalter erreicht ist kannst du über das Guthaben verfügen bzw. dir eine monatliche Rente auszahlen lassen.
Rückkauf, Beleihung, Teilauszahlung, Abtretung : alles nicht möglich