Sicherheitsüberprüfung Ü1 und Ü2?
Hallo zusammen, ich wurde vor ca. 6 Jahren, weil ich eine Rechnung nicht zahlen konnte, wegen Betrug verurteilt. Ich muss ca 400 Euro Strafe bezahlen. Nun solle ich einen Job antreten, bei dem die Ü1 und Ü2 anstehen. Es handelt sich um ein Bundesamt als Auftraggeber. Habe ich jegliche Chancen diese Sicherheitsüberprüfung zu bestehen?
1 Antwort
Wenn es um Dein Führungszeugnis geht, kann ich Dich beruhigen, denn die 400,- Euro stehen nicht drin.
Bei dem geringen Betrag vermute ich sogar, dass es keine Geldstrafe war, sondern die Geldauflage für eine Einstellung gem. § 153 a StPO.
400,- Euro Geldstrafe, oder Geldauflage bei einer Einstellung, das ist doch Pillepalle, damit kann man sogar Beamter, oder Steuerberater werden.
Musst du denn für den Steuerberater auch eine Ü2-Sicherheitsüberprüfung machen?
Nein, aber es werden alle möglichen Register abgefragt. Wie die heißen ist mir egal. Es ist das gleiche Procedere, als wollte man Richter werden.
Ok, du weißt das besser als ich :) Ich wollte mit meinem Kommentar oben auch nicht aussagen, dass ich die Tat für ein erhebliches Hindernis halte. sondern lediglich, dass es möglich ist, dass sie bei den Abfragen auftaucht dazu ggf. Fragen gestellt werden. Damit sollte der FS zumindest rechnen.
Das kann sein, wir wissen ja auch nicht, was er werden will. Ob er beim Verfassungsschutz arbeiten will, oder Verfassungsrichter werden möchte. Ich kann mir eine höhere Sicherheitsstufe als die für Richter, oder Mitarbeiter des BKA nicht vorstellen.
Richter unterfallen hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Richteramt jedenfalls nicht dem SÜG (siehe dazu § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SÜG). Da müsste man mal schauen, welche Vorschriften dort anzuwenden sind.
Aber letzten Endes auch gar nicht so entscheidend: Entweder steht der Vorfall noch im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensgeister, dann erhalten die zuständigen Personen in jedem Fall Kenntnis davon. Inwieweit der Vorfall Berücksichtigung bei der Bewertung findet, kann ich nicht beurteilen. Oder der Vorfall ist noch in den internen Polizeisystemen gespeichert, auch dann wird diese Information auf die gem. § 12 Abs. 2 SÜG an die zuständigen Personen weitergeleitet.
Das kann sein, wir wissen ja auch nicht, was er [der Fragesteller] werden will.
Deswegen beschränke ich mich weitgehend auch auf Angaben dazu, welche Informationen wo abgefragt werden. Wie diese Informationen gewertet werden, kann man mit den vorliegenden Informationen nicht abschätzen.
ich habe gerade mal gelesen und festgestellt, dass ich eine Person "Ü3" kenne, die im Bundeskanzleramt arbeitet.
Trotzdem bin ich der Ansicht, dass eine Geldstrafe im Bereich von 80 Tagen, oder weniger, nicht zum Negativergebnis führen dürfte.
Würde ich auch mal vermuten, weiß ich aber nicht. Meine Ursprungsaussage war ja nur, dass der Vorfall den entsprechenden Personen bekannt sein dürfte und möglicherweise Fragen gestellt werden. Nicht mehr und nicht weniger :)
Viele lieben Dank. Kann ich mich diesbezüglich bei der Polizei informieren? Das ist ein wenig her und ich kann mich nicht ganz genau erinnern, was es tatsächlich war. Was würde Sie mir denn empfehlen. Wie kann ich die Angelegenheit lösen, ohne den Arbeitgeber darüber zu informieren.
Bei Ü2 gibt es explizite Anfragen an die Polizeidienststellen aller Wohnorte. Was genau da gemeldet wird weiß ich nicht. Aber es werden zB auch Informationen die zu Ehepartner vorliegen abgefragt etc. Das ganze geht also deutlich über ein Führungszeugnis hinaus. Bei so einer geringen strafe könnte es aber natürlich trotzdem nicht auftauchen
Ü1 ist noch relativ entspannt und eher nur eine Abfrage der formalen Dinge, das hatte ich auch mal.
So weit richtig. Allerdings wird hier nicht nur eine unbeschränkte Auskunft auf dem Bundeszentralregister gezogen, sondern auch aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Da sind mir keine Löschfristen bekannt. Insofern könnte es durchaus sein, dass der Vorfall zur Sprache kommt.