Schubkarre, am Auto Kratzer?
Beim Rückwärtsfahren auf eine ungesicherte Schubkarre gefahren,
die direkt am Auto abgestellt wurde. Nicht sehbar.
Wer haftet hier?
2 Antworten
Darauf, ob das für dich sehbar ist oder nicht, kommt es dann, wenn du wo drauffährst, nicht an.
Auch Anhängerkupplungen, auf dem Boden liegende Fahrräder oder Kinder auf einer Spieldecke siehst du nur mit Rückfahrkammera (wir haben so was seit 5 Jahren, sehr praktisch!) oder wenn du vor dem losfahren schaust, ob da ein Hindernis ist.
Schuld und damit Haftung hat allein der Fahrer. Zugegeben ist es bei Lastern üblicher, dass wer zum Einweisen da steht aber in der Sache macht das keinen Unterschied.
Der Fahrer haftet. Als Fahrer bist Du verpflichtet, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob das Auto verkehrssicher ist und Du losfahren kannst. Das geht theoretisch soweit, dass Du um dein Auto herum gehen und es kontrollieren musst.
Macht kein Mensch, muss man aber machen. Steht so meist sogar im Bordbuch.
Als Beispiel:
Hinter deinem Auto spielt ein kleines Kind (warum auch immer). Du fährst rückwärts und verletzt das Kind. Dann haftest auch allein Du.
Ich denke nicht. Da hätte alles mögliche stehen können. Mülltonne, Blumenkübel usw.
Ist super ärgerlich. Ich begutachte mein Auto auch nicht jedes Mal vor dem Losfahren. Das mache ich nicht mal beim Motorrad.
Aber wir müssten diese kurze Sichtprüfung halt nun mal machen.
§ 23 Abs. 1 StVO dazu:
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein.
Gerade auf einer Baustelle hast du vor dem los fahren die Verpflichtung genau zu überprüfen wie die Umgebung ist. Man weiß nie was vor Gericht raus kommt, aber halte eine Teilschuld für eher unwahrscheinlich
Hier hat es sich um eine Baustelle, die nicht gesichert war, gehandelt, der Arbeiter hat einfach die Schubkarre hingestellt. Trifft ihn da nicht auch eine Teilschuld?