Nießbrauch bei Eigenheim?

2 Antworten

Wenn ein Nießbrauch besteht, ist es anders, als ein Wohnrecht. Bei Wohnrecht ist es die eigene Nutzung, die dem Berechtigten zusteht.

Beim Nießbrauch darf er auch vermieten. Wenn also das Pflegeheim mehr kostet, als die Mutter als Rente bekommt, kann der gesetzliche Vertreter darauf bestehen, dass die Wohnung/die Räume vermietet werden, um die Kosten zu tragen.

Es kommt also drauf an, was im Vertrag steht und ob die Räume als Wohnung vermietbar sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Immerlachen 
Beitragsersteller
 15.01.2021, 16:55

Vielen Dank. Als Wohnung ist es sicher nicht zu vermieten, da es keine abgeschlossenen Wohnungen sind sondern ein fast 150 Jahre altes Mehrgenerationenhaus. Alles ist offen. Die Pflegekosten sind dank Rente und Pflegegeld gedeckt.

Ich werde mich dann wohl bei einem Anwalt oder einem Notar beraten lassen müssen.

wfwbinder  15.01.2021, 17:53
@Immerlachen

Aber bitte bei einem besseren, als dem, der den Nießbrauch verbrochen hat. Wohnrecht wäre um Längen besser gewesen.

Das hängt von der genauen vertraglichen Ausgestaltung des Nießbrauchsrechts ab.