Nießbrauch bei Eigenheim?
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Nießbrauchrecht. Ich selbst bin Eigentümer eines Hauses, meine Eltern (Die Nießbraucher) haben bisher mit im Haus gelebt. Nun ist mein Vater verstorben und meine Mutter lebt seit kurzem im Pflegeheim. Es stehen nun viele Quadratmeter leer. Meine Tochter sowie ihre Famiie würden gerne bei uns einziehen und auch das Haus irgendwann zu übernehmen. Kann ich sie einfach einziehen lassen? Brauche ich die Erlaubnis meiner Mutter bzw. ihres gesetzlichen Vertreters?
Es ist ein Haus ohne Abgeschlossene Wohnungen.
Vielleicht kann mir jemand zu diesem Thema etwas sagen.
Viele Grüße
2 Antworten
Wenn ein Nießbrauch besteht, ist es anders, als ein Wohnrecht. Bei Wohnrecht ist es die eigene Nutzung, die dem Berechtigten zusteht.
Beim Nießbrauch darf er auch vermieten. Wenn also das Pflegeheim mehr kostet, als die Mutter als Rente bekommt, kann der gesetzliche Vertreter darauf bestehen, dass die Wohnung/die Räume vermietet werden, um die Kosten zu tragen.
Es kommt also drauf an, was im Vertrag steht und ob die Räume als Wohnung vermietbar sind.
Aber bitte bei einem besseren, als dem, der den Nießbrauch verbrochen hat. Wohnrecht wäre um Längen besser gewesen.
Das hängt von der genauen vertraglichen Ausgestaltung des Nießbrauchsrechts ab.
Vielen Dank. Als Wohnung ist es sicher nicht zu vermieten, da es keine abgeschlossenen Wohnungen sind sondern ein fast 150 Jahre altes Mehrgenerationenhaus. Alles ist offen. Die Pflegekosten sind dank Rente und Pflegegeld gedeckt.
Ich werde mich dann wohl bei einem Anwalt oder einem Notar beraten lassen müssen.