Zeugenvorladung wegen verkehrsunfall in verbindung mit verkehrsunfallflucht ?
Hallo leute ich habe heute brief von polizei bekommen wo drauf steht ich bin eingeladen worden als zeuge wegen verkehrsunfall in verbindung mit verkehrsunfallflucht.
Tatort ,datum und uhrzeit ist richtig aber ich habe nichts gesehen und auch bei niemanden reingefahren.
Erläuterung ist : ihre fahrzeug könnte mit einer verkehrsunfallflucht im zusammenhang stehen.Bitte erscheinen sie zu diesen termin als halter mit ihren pkw es soll nach etwaigen spuren und beschädigungen überprüft werden, in dem sie als zeuge vernehmt werden.
Da es zu erklärung des sachverhaltens und für die weitere bearbeitung des verfahrens erforderlich ist , umstände der tat so genau wie möglich feststellen.
Was soll ich nun tuhen.
Vielen dank
3 Antworten
Als Zeuge bist Du ebenfalls genauso wenig wie ein Beschuldigter dazu verpflichtet, dort zu erscheinen, wenn die Polizei Dich vorlädt.
"Seit August 2017 sind Sie als geladener Zeuge verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Doch für den Zeugen ist meist überhaupt nicht erkennbar, ob ein Auftrag der Staatsanwaltschaft vorliegt."
Aber Achtung:
Das was Du schreibst, hört sich alles andere als nach einer Zeugenvernehmung an! Die wollen schließlich DEIN Auto untersuchen. Das hört sich eher danach an, dass Du als Beschuldigter behandelt wirst.
"... ist beabsichtigt, Sie als Zeugen zu vernehmen.“ Bevor Sie jetzt aufatmen: es ist an dieser Stelle höchste Vorsicht geboten! Dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie als Zeugen vernehmen möchte, heißt nicht, dass sie diesen Status „auf immer und ewig“ beibehalten. Während der Vernehmung kann sich Ihr Status ohne Weiteres in den eines Beschuldigten wandeln."
https://www.just-und-partner.de/abc/vorladung/
Du solltest ernsthaft darüber nachdenken, ob Du nicht besser einen Anwalt konsultierst!
Und egal was Du machst, sei sparsam mit dem, was Du sagst/redest. Einmal ausgesprochen, steht es auch schon in der Akte drin.
Zur Aussage bist Du nämlich nicht verpflichtet, wenn Du plötzlich als Beschuldigter behandelt wirst. Niemand muss sich selbst belasten. Du hast das Recht zu schweigen.
Dir alles Gute.
Wenn die Zeugenvorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft ergangen ist: mit dem Fahrzeug hinfahren, sonst drohen Strafen.
Steht da doch:
Die wollen DEIN Fahrzeug auf Spuren untersuchen.
Die sprechen zwar von einer Zeugenvernehmung, behandeln Dich gem. Schreiben aber eher wie einen Beschuldigten!!!
Bitte erscheinen sie zu diesen termin als halter mit ihren pkw es soll nach etwaigen spuren und beschädigungen überprüft werden, in dem sie als zeuge vernehmt werden.
Das hört sich für mich weniger nach einer Zeugenvernehmung denn einer Beschuldigung an.
Ja das ist auch meine sorge gerade ich rufe mal am montag bei den an und versuche mal herraus zu finden was die ganz genau wollen. Lg
Ich würde da als Zeuge ohne Auto hingehen, um erstmal zu hören, was konkret im Raum steht.
Hallo eifelia ich glaube das ist nur von polizei aber ich verstehe nicht warum ich mit den fahrzeug da erscheinen soll wenn ich als zeuge eingeladen werde.