Schmerzensgeld bei traumatischer Patellaluxation?

2 Antworten

Als erstes, bevor Du was machst, muss Deine Freundin den Schaden ihrer Haftpflicht melden.

Diese wird Dich dann anschreiben. Und prüft dann, ob überhaupt Ansprüche bestehen.

Entweder bestehen diese, was ich ein wenig bezweifle, oder halt nicht.

Das wird diese euch dann schon mitteilen.

Und solange keine Betrügereien stattfinden, gibt es KEINEN Anlaß dazu, dass die Versicherung irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten wird.

Keine Ahnung, wie Du überhaupt auf solch komischen Ideen kommst.

Das ist ein versicherter Schaden oder halt nicht, PUNKT.


Jutlee 
Beitragsersteller
 26.02.2021, 15:06

Vielen Dank für die Antwort! Ich habe gelesen dass einen Schadensanspruch in den meisten Fällen nur zivilgerichtlich in Anspruch genommen werden kann, und da meine Krankenkasse explizit nach ihrer Haftpflichtversicherung fragt, wollte ich nur sichergehen dass es dort zu keinen Problemen kommt.
Ich warte erstmal ab was meine Krankenkasse aus meinem Unfallbericht macht. Ich denke sie würde mich weiter informieren, falls Ersatzansprüche gestellt werden müssen.

Alarm67  26.02.2021, 16:47
@Jutlee

Nur zur Info:

Deine Freundin ist in der Pflicht eventuelle Schadensersatzansprüche der Haftpflichtversicherung sofort zu melden.

Das ist eine von vielen Mitwirkungspflichten.

Ansonsten verliert sie ihren Versicherungsschutz!

Also mit Abwarten und so kannst Du vergessen Entweder oder!

Trotz langen Sachverhalts fehlt das Wesentliche:

Ohne Verschulden keine Haftung und ohne Haftung keine Versicherungsleistungen.

Nur der Umstand, dass die Freundin auf das Knie gefallen ist, ist da nicht allein entscheidend. Es kommt darauf an, wieso.