Vermieter zieht von schriftlicher Zusage zurück?
Guten Tag,
ich habe nach einer Besichtigung, einer unterschriebenen eingereichten Selbstauskunft und eindeutiger Klärung aller Einzelheiten, eine schriftliche Zusage für eine Mietwohnung per Mail von der Hausverwaltung erhalten.
Einen Tag später kam die Nachricht, Sie hätten sich umentschieden.
Es waren alle Einzelheiten vorher besprochen, der Mietvertrag sollte lediglich als Fixierung der bereits schriftlichen Zusage unterschrieben werden soweit ich das verstehe.
Den Verlauf habe ich gespeichert und kann es somit beweisen.
Ist es vom Vermieter rechtens, die schriftliche Zusage zurück zu nehmen?
Der Einzugstermin wäre in weniger als 3 Wochen gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Da ein unbefristeter Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden kann, ist diese Zusage für beide Parteien bindend. Im Gegensatz zu dir kann der Vermieter dich nicht so einfach kündigen. Du hättest deinerseits in so einem Fall die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten müssen. Teile ihm schriftlich mit, dass du notfalls auf dem Rechtsweg deinen Anspruch durchsetzen wirst.
Hallo ich habe eine Wohnung von der vbw und mein mann hat ein mal seine meinung zum Vermieter gesagt darauf hin hat er zu ihn gesagt ihn werde es im PC vormerken das dir keine Wohnung meher gegeben werden darf von der vbw dar er das machen mein mann hat nichts schlimmes gepackt Antwort bitte