Hallo,

ich habe von einer Seite auf onlyfans screenshots gemacht und im Nachhinein erfahren, man kann dafür angezeigt werden.

Ich muss anmerken, Sie hatte Bilder von einer anderen Dame empfohlen und diese hatte ich gescreenshotet. Da beide diesen Text in ihrer bio stehen haben: „Nach § 22 nach stgb Besitze ich die Rechte am eigenen Bild. Wiederrechtliche Verbreitung ist damit strafbar.“

Die Bilder habe ich sofort danach wieder gelöscht und auch keinem 3. gesendet.

Kann ich trotzdem dafür angezeigt werden?