Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, steuerfrei, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit
was braucht man um problemlos bei fiverr nebenbei zu verdienen?

Ich würde gerne nebenbei mit Fiverr verdienen und habe mich gefragt, was ich alles beantragen / haben sollte. Damit ich nicht später irgendwas vergessen habe und dann Strafe zahlen muss etc.

Ich bin momentan fest angestellt und verdiene um die ca. 30000 EUR im Jahr (falls es helfen sollte).

Für 2019 hab ich zum ersten mal meine Steuererklärung gemacht, deshalb kenne ich mich mit diesen Sachen noch nicht wirklich so gut aus.

Was ich auf Fiverr gerne verkaufen / anbieten würde, sind Zeichnungen von das was die Leute halt haben wollen.

Ich hab mich schonmal selbst erkundigt aber leider bin ich noch bei einigen Sachen voll verwirrt, deshalb Frage ich einfach mal stichpunktartig;

  • Brauche ich ein Gewerbe ?
  • da ich ja Zeichnungen anbiete, bin ich doch quasi als Künstler betrachtet oder?
  • wäre ich dann nicht frei vom Gewerbe beantragen?
  • gilt der 9408 EUR Steuerfreibetrag seperat für das was ich mit Fiverr verdiene oder ist das insgesamt für mein gesamtes Einkommen von allen Quellen für 2020?
  • wäre es nicht seperat, da es ja ein Einkommen ist aus einer selbständigen nebentätigkeit?
  • benötige ich eine UST-Nummer?
  • Kriege ich automatisch eine UST-Nummer nachdem ich Gewerbe beantragt habe?
  • ab wie viel bin ich verpflichtet meine UST-Nummer anzugeben?

Außerdem will ich das auch nicht jeden Monat machen. Vielleicht mal 50-100 EUR für 1-2 Monate etc., also kein festen Plan. Also einfach wirklich nur wenn ich weiß dass ich Zeit hab und lust zu zeichnen habe.

Was ich jetzt machen würde:

  • ein Gewerbe haben
  • die komplette Summe von das was ich mit Fiverr für 2020 bekomme, in meine nächste Steuererklärung eintrage
  • (falls Steuerfreibetrag seperat für Fiverr ist) unter 9408 EUR bleiben (welches warscheinlich einfach ist)

Tut mir leid falls die Grammatik nicht perfekt ist. Hab teils nur translated.

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Nebenverdienst, Steuern, Nebentätigkeit, Fiverr
Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.

Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.

Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?

Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern
Wie wirken sich Privateinlagen ins Gewerbe auf die Einkommensteuer aus? Und wie in EÜR buchen?

Ich möchte ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung aufmachen, beschäftige mich gerade mit Finanzfragen, EÜR etc.

Zu unten Geschriebenem habe ich nichts im Netz gefunden, wodurch ich befürchte, dass ich schon ganz „Vorne“ irgendwo einen Denkfehler habe, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das sonst niemand fragt... Ich stelle es trotzdem hier rein, bin um Hilfe wirklich dankbar!

Angenommen, ich verdiene in einem Angestelltenverhältnis 1300 Euro brutto im Monat. Jetzt eröffne ich zusätzlich mein Gewerbe, nehme dazu KEINEN Kredit etc. auf, sondern finanziere mir die Dinge, die ich für mein Gewerbe brauche, aus dem Geld aus meinem Angestelltenverhältnis.

Ich kaufe also von meinem Geld aus dem Angestelltenverhältnis 1 Verkaufsstand und 100 Äpfel, die ich später gewinnbringend weiterverkaufen will.

Das Geld dazu ist jetzt quasi eine Privateinlage (erfolgsneutral), soweit richtig? Aber wie verbuche ich das in der EÜR? Für 500 Euro eingekauft, dabei war mein Anfangssaldo im Gewerbe ja null, ich hatte ja gar kein Geld. Wie buche ich sowas richtig? Zuerst eine „fiktive“ Privateinlage in entsprechender Höhe in die EÜR verbuchen, dann die benötigten Sachen vom Privatgeld einkaufen und ebenfalls verbuchen?

Die zweite, ebenso wichtige Frage: Wie wirken sich diese Privateinlagen / Privateinkäufe für das Gewerbe steuerrechtlich aus? Müsste es so sein, wie ich denke, dass das Geld, dass ich für das Gewerbe ausgegeben habe, mein Einkommen schmälert (mal ganz abgesehen vom Gewinn, der sich aus dem Gewerbe ergibt) - ich meine das zu versteuernde Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis? Konkret: Bei meinen 1300 Euro brutto bin ich nämlich nicht so weit von der Grenze weg, dass z.B. die Lohnsteuer entfällt. Wenn ich monatlich die Hälfte meines Geldes für das Gewerbe ausgebe, müsste ich dann die gezahlte Lohnsteuer zurückholen können?

Danke schon mal für eine „geduldige“ Antwort!

einkommensteuer, Gewerbe, Steuererklärung
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moltone

Beiträge: 1

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Beitragvon moltone » 7. Feb 2020, 20:12

Ich betreibe seit 7 Jahren mit einem Partner zusammen eine Band als GbR. Da wir einen Plattenbertrag haben und auch regelmäßige Einnahmen erzielen aus Gagen und Tantiemen haben wir uns seiner Zeit entschlossen die Band als gemeinsamen "Betrieb" anzumeden. Leider ist nach 7 Jahren noch kein Totalgewinn zu erkennen, da die laufenden Kosten doch immens sind. Das Finanzamt hat nun zunächst die Steuerbescheide von 2017 und 2018 und im Nachgang auch den ersten von 2013 unter Vorbehalt gestellt, bis zur entgültigen Klärung einer Gewinnerzielungsabsicht.

MEINE FRAGE: Wenn es uns nicht gelingt kurzfristig in die (Total)Gewinnzone zu drehen, mit welchen Forderungen des Finanzamts müssen wir im schlimmsten Fall rechnen

UND:Wenn wir den Betrieb nun einstellen würden, würden sich mögliche Forderungen des Finanzamtes damit abwenden lassen?

Ich freue mich wenn jemand hier zu dem Thema Rat weiß.

VIELEN DANK!

einkommensteuer, Gewerbe, Künstler
Als Azubi Nebengewerbe Anmelden?

Hallo!
Ich bin 19 Jahre alt und Azubi aus Bayern. Meine monatliche einnahmen sind:
Ausbildung: €660 Netto, ~€520 Brutto (39 Stunden Woche)
Minijob (Samstagjob): €300 (8 Stunden Samstag)
OnlineJob: ~€1300 (18$/Stunde, 20 Stunden/Woche, €15600/Jahr)
Ausbildung+OnlineJob: €23520/Jahr

Jobbeschreibung: Ich darf 30 Adressen/Stunde überprüfen ob die richtig sind. Wenn nicht, dann korigieren. So einfach.

Meine Fragen:
1. Da es nur ein Auftraggeber ist, muss ich Neben- oder Hauptgewerbe anmelden?
2. Ein Monat habe ich schon gearbeitet, wenn alles zu kompliziert wird, würde ich gerne aufhören und schluss machen, wie sollte ich dann die €1300 die ich schon verdient habe versteuern? Gibt es irgendein Formular oder so irgendwas das man an Finanzamt schicken kann?
2.1. Da ich schon ein Monat gearbeitet habe, habe ich irgendwas gegen Arbeitszeit gesetz getan? Habe ich mich strafbar gemacht? (Die Gewerbeanmeldung kommt noch!, Nachanmeldung ist kein Problem.)
3. Wenn ich Hauptgewerbe anmelde, was ändert sich alles mit meiner Ausbildung? Ich will die umbedingt zu ende machen.

  • Dann käme ich nun auf das nächste Problem - die Krankenversicherung. Momentan bin ich noch bei der AOK familienversichert. Kann ich bei der Versicherung als Nebengewerbe "gesehen werden" wenn ich Hauptgewerbe anmelde? (https://www.aok-business.de/fachthemen/sozialversicherungsrecht/beschaeftigung-und-sozialversicherung/verwandte-themen/selbststaendig-und-arbeitnehmer/)

Für die Hauptberuflichkeit spricht:

  • Zeitaufwand von nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße übersteigt (2018 = 2.283,75 Euro).

Bei mir sind es nicht mehr als 20 Studen wöchentlich und das einkommen ist unter 75% von €2283 (€1300<€1712) Also nicht Hauptberuflich tätig.

Habe ich das jetzt alles soweit richtig analysiert oder fällt noch jemandem was ein, der sich mehr mit Steuern, Gewerbe, etc. auskennt?

Dankeschön!

Geld, Ausbildung, Gewerbe, Krankenversicherung, Selbstständigkeit, Steuern, Versicherung, Nebengewerbe
Kleingewerbe neben dem Hauptberuf?

Freunde, ich bin verheiratet und vom Beruf her Hausmeister und verdiene 2300 Euro Brutto monatlich.

Ich möchte mich neben dem Hauptberuf mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, für den Arbeitgeber ist es keine Konkurenz, da das Kleingewerbe ein Drop-Shipping Unternehmen werden soll. (Ankauf/Verkauf bzw.Vermittlung via Internet und Telefon mit bis zu 5 Aufträgen/Bestellungen täglich.

Ich weiss das ich mit dem Kleingewerbe wesentlich mehr verdiene als mit meinem Hauptberuf als Hausmeister. Ich werde min. 200 000 € Euro im Jahr Umsatz machen, wobei die Kosten/Ausgaben bei ca. 35-40 % des Umsatzes liegen.

Ich möchte auch weiterhin als Hausmeister arbeiten, auch wenn das Kleingewerbe von Jahr zu Jahr wachsen wird.

Jetzt meine Fragen:

Was ändert sich für mich beim Gehalt aus dem Arbeitgeberverhältnis?

Werde ich weniger Lohn bekommen?

Wie verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen? 

Wie siehts mit der Rente aus in die mein Arbeitgeber ja einzahlt? 

Kann man meinen Hausmeisterberuf und mein Kleingewerbe mit garantiertem Wachstum steuerlich von einander trennen? 

Mein Sohn und seine Frau werden in meinem Kleingewerbe angestellt sein und das Geschäft von A - Z leiten, deshalb möchte ich gerne wissen was sich für mich, in meinem Hauptberuf ändert.

Ich danke euch im Vorfeld für jeden Hilfe und freue mich über Tipps

Mit freundlichste Grüßen...

Rente, Arbeit, Beruf, Gewerbe, job, Kleingewerbe, Steuern
Schüler als Freelancer? - Was muss ich beachten?

Moin!

[ich schreibe diese Frage gerade zum 3. Mal da sie nicht gespeichert wurde, ich kann also etwas vergessen/ausgelassen haben!]

Und zwar bin ich aktuell in folgender Lage:

Ich bin 18 Jahre alt, Schüler (mache mein Abitur) und habe mich für einen Nebenjob beworben. Diese suchen jedoch keinen richtigen Arbeiter zum Einstellen (Vertrag und so) sonder eher nach einem Freiberufler (eig. Freelancer. Habe gelesen, dass es da wichtige Unterschiede gibt!) den man für die Aufträge buchen kann und welcher diese dann in Rechnung stellt. Es wurde allerdings auch gesagt, dass man im Frühjahr und gegen Mitte des Jahres wieder Personal einstellen würde und es auch mich betrifft wenn die Zusammenarbeit gut läuft.

Da ich noch relativ jung bin und nicht so viele Erfahrungen habe, habe ich einige Fragen die ich stellen möchte.

  1. Bin ich einfach zu naiv? Will er einfach nur sparen etc. und mich deshalb nicht anstellen? Sollte ich aufhören mich um die Stelle zu bemühen?
  2. Wie genau melde ich sowas an? Muss ich ein Gewerbe eintragen oder mich als Selbstständiger?
  3. Gibt es irgendwelche Sonderregeln die ich beachten muss weil ich Schüler bin?
  4. Wie wäre ich versichert? (Muss ich mich extra noch einmal darum kümmern oder bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe gelesen man wäre es bis 450€ monatlich).
  5. x (keine Ahnung mehr was hier stand)
  6. Wie müsste ich in diesem Fall dann mein 'Gehalt' berechnen (der Preis für meine Dienstleistung).

]Hier hatte ich noch einen langen Absatz aber ich habe komplett vergessen was hier stand.]

Ich bin mir natürlich auch über die Scheinselbstständigkeit im klaren! Ich hatte vor mich auf einem Portal wie Fiverr anzumelden und auf diversen Social Media Seiten zu promoten um mehr Reichweite zu erlangen und andere Kunden zu erreichen. Allein schon, damit ich nicht so abhängig von diesem Betrieb wäre.

Ich habe das Gefühl ich habe etwas wichtiges vergessen das ich noch fragen wollte aber ich hoffe es reicht soweit! Wenn ihr noch Fragen/Hinweise habt - BITTE! Her damit. ich kann sie gebrauchen.

Schonmal vielen Dank im vorraus!

Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Versicherung, versicherungsschutz, freiberufliche Tätigkeit, Versicherungspflicht
Gewerbe zeitnah wieder abmelden, was beachten?

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ende Juli habe ich beim Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung vorgenommen, kurze Zeit später kam auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie ein Brief der VBG!

Leider wurde ich kurze Zeit nach der Gewerbeanmeldung arbeitsunfähig, was ich auch derzeit noch bin und bald in den Krankengeldbezug fallen werde.

Desweiteren kam noch eine Arbeitgeberseitige Änderungskündigung hinzu, wo die Anwälte der Parteien gerade am verhandeln sind, ob das Arbeitsverhältniss nun per gerichtlichem Auflösungsvertrag aufgelöst wird - vor dem Güte bzw. Kammertermin.

Eigentlich ist dieser Auflösungsvertrag so gut wie sicher, lediglich ist man sich bei der Abfindungshöhe noch nicht einig.

Die Option "Auflösungsvertrag" kommt für mich deshalb in Frage, da mir aus ärztlicher Sicht geraten wurde, eventuell eine Eigenkündigung in Betracht zu ziehen.

Die Auflösung des Arbeitsvertrages würde vermutlich zum letzten dieses Monats erwirkt werden.

Nun hatte ich während der gesamten Zeit seit Gewerbeanmeldung weder Zeit, Nerven noch klare Gedanken dieses überhaupt ansatzweise auszuüben.

Im Moment ist mir das alles zu undurchsichtig und komplex in Hinsicht auf Krankengeld, ALG1, Freigrenzen, etc geworden.

Konnte ich ja zu dem Zeitpunkt der Anmeldung alles nicht vorausahnen.

Jedenfalls habe ich bislang weder den Erfassungsboden ausgefüllt und an das FA gesendet, noch Tätigkeiten in irgendwelcher Art und Weise hierzu unternommen.

Das einzige waren kleine Ausgaben von etwa 250 € für Outgesourcte Arbeiten (Texte, Textüberprüfung, Grafiken, etc) welche ich in Auftrag gegeben hatte.

Einkünfte stehen komplett bei 0!

Nun ist es eben so, dass ich nach der Auflösung des Arbeitsvertrages erst einmal einige Wochen/Monate brauchen werde, um meine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Anschließend werd ich mich bei der Arbeitsagentur als Arbeitsuchend melden und dann mit klarem Kopf das Theme "Nebengewerbe/Gewerbe" eventuell wieder aufgreifen.


Wie sollte ich vorgehen?

  • Morgen früh zum Gewerbeamt und das Gewerbe abmelden.Rückwirkend oder nicht?
  • Beim Finansamz anrufen und der Sachbearbeiterin erklären, wie die Sachlage sich verhalten hat , Sie meinen steuerlichen Erfassungsbogen nicht mehr erreichen wird und das Gewerbe am Morgen wieder abgemeldet wurde.
  • Brief an die IHK, Sachverhalt erklären und Bescheid geben, das Gewerbe am 21.09.2017 ohne Umsätze abgemeldet wurde.
  • VBG selbe Vorgehen wie bei IHK.

Die Krankenkasse auch darüber in Kenntniss setzen? Oder ist das nicht nötig, da die Abmeldung ja automatisch alle zuständigen Behören erreicht?

Was wird neben den Gebühren der Abmeldung bei Gewerbeamt auf mich zukommen?


Herzlichen Dank






Finanzamt, Gewerbe
Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung

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