Kann mir mein Vermieter fristlos kündigen, weil ich Private Adresse als Gewerbeadresse angab?
Wenn man keinerlei Kundenverkehr hat und sein Gewerbe (Homeoffice) von zu Hause aus betreibt, ist das ein Kündigungsgrund, wenn der Vermieter erfährt, daß man seinen Büroservice unter der privaten Adresse angemeldet hat? Ich meine, ohne Kundenverkehr und Lärmbelästigung ist das doch kein Thema, oder doch genehmigungspflichtig?
4 Antworten
vermutlich ja, das hier gefunden im Netz: Unzulässige Nutzung einer Mietwohnung als Gewerbeadresse - BGH vom 31.07.2013 - Az. VIII ZR 149/13 20. Dezember 2013
Eine unzulässige berufliche Tätigkeit in einer Mietwohnung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs schon dann gegeben, wenn der Mieter gegenüber seinen Kunden seine Wohnung als Geschäftsadresse benennt und die Wohnadresse gegenüber dem Gewerbeamt seit Jahren als Betriebsstätte gilt.
Beschluss des BGH vom 31.07.2013 Aktenzeichen: VIII ZR 149/13 WuM 2013, 554 Grundeigentum 2013, 1132 Quelle: http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/unzulaessige-nutzung-mietwohnung-gewerbeadresse/
Hallo calla, ich habe dazu folgendes im Netz gefunden :
Home-Office in der Mietwohnung
Wer sein Home-Office in der Mietwohnung einrichtet, hat normalerweise keinen Grund, den Ärger seines Vermieters zu befürchten: Solange die Tätigkeit nicht dem Charakter der Räume als Wohnung zuwiderläuft, bedarf es weder einer vertraglichen Regelung noch einer Erlaubnis des Vermieters. Denn dann bewegen Sie sich noch im Rahmen der sog. vertragsgemäßen Nutzung. Keine Probleme gibt es deshalb, wenn Sie zu Hause am Computer arbeiten oder Telefonate erledigen. Auch gelegentliche geschäftliche Besprechungen mit Kollegen sind erlaubt.
Kritisch wird es nur bei regelmäßigem Kundenverkehr in der Wohnung: Dann könnte der Vermieter Sie wegen vertragswidriger Nutzung der Mietwohnung abmahnen und gegebenenfalls auf Unterlassung klagen.
Quelle : http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen/06805/
K.
Was als Wohnraum angemietet wurde darf auch nur als Wohnraum genutzt werden. Es muß unbedingt die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.
tagsüb^^^^
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Durchaus: Eine Betriebsstätte (Finanzamt, Gewerbeamt) widerspricht der vertragsgemäßen Nutzung als Wohnraum :-O
G imager761
Da hab ich ja mit meinem AZ Glück gehabt:
Ich betreibe gar kein Gewerbe, und was meine Freundin hier tagsüb^^^^