Hallo Community,
Ich habe mich nach der Schule im November selbständig gemacht und dafür ein Gewerbe mit zwei Tätigkeiten eröffnet:
Hauptberuflich erstelle ich Webseiten, betreibe aber nebenbei noch einen gut laufenden Online-Shop. Ich habe mich bewusst für die Umsatzsteuerpflicht entschieden, weil ich A viel mit Geschäftskunden zutun habe und B weil ich Waren aus der EU importiere bzw. Beim Großhändler bestelle.
Ich musste dem Finanzamt genau erklären was ich mit dem Shop bezwecke, wie ich den finanziere und Infos über den Warenverkehr angeben.
Die Bearbeitung meines Fragebogens hat jetzt über drei Monate gedauert und nun habe ich zwei Steuernummern für ein Gewerbe erhalten mit der Begründung, dass für zwei unterschiedliche Tätigkeiten separate EÜRs erstellt werden müssen, damit das Finanzamt einen besseren Überblick hat. Nochmal zum Verständnis: Es handelt sich um ein Gewerbe und ich muss auch kein zweites eröffnen (laut Amt)
Das wäre alles halb so wild, wenn sich mir da nicht Frage eröffnen würden, die mein lieber Ansprechpartner beim Finanzamt auch nicht beantworten kann, ohne seinen Vorgesetzten eine Mail zuschreiben.
1/ Wie muss ich ab jetzt die Rechnungsnummern handhaben? Soll ich mit zwei Rechnungsnummerkreisen arbeiten?
2/ Soll ich jetzt für beide separate Voranmeldungen abgeben? Da es sich um ein Gewerbe handelt muss ich doch eigentlich die Umsatzsteuern aus Tätigkeit A und B zusammenführen und als eine Voranmeldung übermitteln
Bis jetzt liefen beide Tätigkeiten über ein gemeinsames Konto, am besten erstelle ich jetzt ein Unterkonto um von Anfang an klar zutrennen.
Hat jemand ein Tipp wie ich das buchhalterisch am besten löse? Aktuell arbeite ich mit Lexoffice. Meine Steuerberaterin ist übrigens auch überfragt und hat so eine Handhabung für zwei Tätigkeiten noch nie erlebt. Vorallem bei so geringen Umsätzen
Bei den Webseiten handelt es sich lediglich um 4 Rechnungen, beim Online shop sind es schon mehr. Bis jetzt wurden sowieso noch keine Voranmeldungen übermittelt, weil es noch keine Steuernummer gab.
Ich habe die Hoffnung, dass ich meine Voranmeldungen getrennt übermitteln kann (Das Finanzamt sieht ja das beide auf das selbe Gewerbe leiten) und einfach zwei unterschiedliche Rechnungsnummerkreise verwenden kann.
So könnte ich nämlich folgendes machen: Ich blende in lexoffice den Zahlungsverkehr für die webseiten aus und nutze den Account ab jetzt nur noch für den Shop. So habe ich dann in der Theorie eine richtige EÜR und kann monatlich die Voranmeldung für Steuernummer 1 machen.
Mit einem Unterkonto bei der Bank erstelle ich einen zweiten Lexoffice account für die Webseiten und kann hierfür auch eine EÜR und Voranmeldung für Steuernummer 2 einreichen.
Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?
Liebe Grüße
Ok. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das war auch meine Annahme, dass ich für beide Tätigkeiten zusammen eine fortlaufende Rechnungsnummer benötige.
Ich habe allerdings auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet, was meinen Hauptjob darstellt. Hier benutze ich eine andere fortlaufende Rechnungsnummerierung als beim Gewerblichen und das ist meines Erachtens auch korrekt so.