Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben neben unserer Satzung eine Geschäftsordnung.
Grundsätzlich sind wir nicht bilanzierungspflichtig und müssen auch keine doppelte Buchführung machen. Wir sind schlicht zu klein und haben weniger als 1000 € Einnahmen pro Geschäftsjahr.
Da wir aber planen zu wachsen, haben wir in unserer GO bereits festgelegt, dass der Kassenwart doppelt buchführen und eine Bilanz erstellen soll. Ebenso hat ein anderer Vorstand die Aufgabe, den Jahresabschlussbericht zu erstellen.
Geraten wir damit in Probleme bzgl. der steuerlichen Einkünfteermittlung?
Wir sind ja steuerlich als gemeinnütziger Verein in der Größe berechtigt, eine EÜR zu machen. Da wir aber freiwillig Buch führen und einen Jahresabschluss durchführen, habe ich Sorge, dass wir dadurch auch steuerlich verpflichtet werden, bei der Körperschaftssteuererklärung eine Bilanz vorzulegen.