Welche Kosten enstehen dem Vermieter, wenn Mieter ein Nebengewerbe betreibt

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Der Zweck der Nutzung der Mietsache wird im Mietvertrag festgeschrieben. Daran ist der Mieter gebunden. Ein Verstoß dagegen ist ein Grund zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung der Wohnung. Nicht verlangen kann der Vermieter hingegen die Löschung der Gewerbeanmeldung. Wieso auch? Sein Gewerbe ausüben könnte der Mieter auch anderenorts. Allein durch die Gewerbeanmeldung werden die Rechte des Vermieters also nicht verletzt.

Eine Genehmigung der gewerblichen Nutzung durch den Vermieter muß man kritisch sehen:

Zum einen werden Gebäude immer nur zu einem bestimmten Zweck genehmigt. Ändert sich der Nutzungszweck, muß eine neue Baugenehmigung beantragt werden. Gewiß kann man hier einwenden, dass die Wohnnutzung noch neben der Gewerbenutzung besteht. Das muß man dann aber erst mal der Bauaufsicht im Falle des Falles nachweisen. Ärger geben kann es also auf jeden Fall.

Desweiteren gibt es immer noch Städte in denen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum besteht und in denen Verstöße mit Bußgeld bedroht sind. Da sollte man sich als Vermieter nach den lokal geltenden Bestimmungen erkundigen und sich daran halten um nicht mit Bußgeld belegt zu werden.

Ein Recht zur Mieterhöhung wegen der gewerblichen Nutzung hingegen gibt es nicht, was den Vermieter allerdings nicht hindern würde, beim Mieter wegen einer Mietaufbesserung freundlich nachzufragen.

Was sollte man tun? Zunächst die Frage der allgemeinen Zulässigkeit der teilweise gewerblichen Nutzung abklären. Wenn die nach öffentlichrechtlich Vorschriften unzulässig sein sollte, dann wäre mir eine Duldung oder gar Genehmigung des ordnungswidrigen Zustands insbesondere im Hinblick auf die mich möglicherweise treffenden Kosten zu riskant. Ist öffentlichrechtlich nichts zu beanstanden, dann bleibt noch die mietrechtliche Prüfung. Da muß man sich nun entscheiden, ob man den Mieter unbedingt halten will und das ist sicher auch eine Frage der örtlichen Marktverhältnisse.

Es könne höhere Gebühren für Müllabfuhr anfallen, da die Satzungen einiger Gemeinden einen zusätzlichen Betrag für Gewerbebetriebe vorsieht. Für Nebengewerbe gibt es häufig Ausnahmen. Also als Nebengewerbe anmelden.

Es geht dem Vermieter weniger um die Kosten, aber gewerblich genutze Flächen werden von den Kommunen anders besteuert als zu Wohnflächen genutzte. Des weiteren hat ein Mietvertrag zu Wohnzwecken wesentlich weniger Gestaltungsspielraum für den Vermieter und er muß sich letztlich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Aus der Genehmigung der Stadt ist nicht automatisch die Genehmigung des Vermieters ohne Mietvertragsänderung abzuleiten. Die Löschung der Gewerbeanmeldung kann er sicherlich nicht erzwingen, aber die Zustimmung zu einer Änderungskündigung bezogen auf den Mietvertrag.

Naja, der Vermieter ist der Meinung, es kämen immense Kosten auf ihn zu. Ich soll diese Kosten übernehmen, und mein Gewerbe auflösen, Zeit bis zum 01.07. habe ich bekommen, also keine 2 Wochen.

Dem Vermieter entstehen in Deinem Fall keine weiteren Kosten soviel ich weiß. Er muß es Dir jedoch bewilligen, daß Du die Wohnung nicht nur für Wohnzwecke nutzt.

Eine Möglichkeit für den Vermieter, die Miete zu erhöhen, sehe ich in Deinem Fall nicht. Der gewerbliche Umfang ist ja offensichtlich sehr gering.

Spreche doch einfach mal mit Deinem Vermieter drüber. Erkläre es ihm so wie Du es hier schon beschrieben hast. Das lässt sich doch vielleicht auch unkompliziert klären.