Tuppergewerbe rückwirkend anmelden
Hallo Ich habe eine Frage. Ich habe letztes Jahr im Sommer bei Tupper nebenbei angefangen und mir ist grade aufgefallen, dass ich vergessen habe das Gewerbe anzumelden! Dumm ja ich weis aber darum geht's hier nicht! Kann ich rückwirkend anmelden und muss ich mit Strafe rechnen? Werde kündigen weil es sich einfach nicht lohnt! Habe in diesen jahr so gut wie keinen Umsatz gemacht (<150€). Letztes Jahr Etwas mehr aber auch nicht sehr viel. Was kann ich jetzt machen? Womit muss ich in NRW rechnen? Zu guter letzt kommt noch hinzu dass ich die Steuer für 2013 schon abgeschickt habe (per Internet noch nicht in Papierform) und das jetzt nicht mehr eintragen kann oder??? Wäre nett wenn mir ohne blöde Kommentare geholfen werden kann, weil ich das echt einfach nur vergessen habe! Danke im Vorraus!
2 Antworten
Gehen wir mal davon aus, dass:
Zu guter letzt kommt noch hinzu dass ich die Steuer für 2013 schon abgeschickt habe
heissen soll, die Einkommensteuererklärung.
Von Deiner Tätigkeit für Tupperware interessiert in der Einkommensteuererklärung aber nur der Gewinn, also Umsatz abzüglich kosten.
Du kannst mir nicht erklären, dass Du die 150 Euro Umsatz gemacht hast, ohne auf so eine Tupperparty zu fahren usw. Also es müssen noch Kosten runter gehen. Eventuell soviel, dass es ein Verlust war und Dir noch eine Erstattung von Einkommensteuer erbringt, wenn es noch andere Einkünfte, insbesondere mit Lohnsteuerabzug gab.
Wenn Du nun schon wieder abmelden willst, wäre Gewerbe anmelden udn abmelden am gleichen Tag udn beides rückwirkend, einfach nur rausgeworfenes Geld.