Buchaltung bei Verkauf von Kommisionsware (Kommisionsverkauf) unter Kleinunternhmerregelung ?
Guten Tag,
ich habe ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) angemeldet. Verkauft wird hier vorwiegend gebrauchte Ware, sprich Antiquitäten, Sammlerware und "Trödelware". Nun habe ich folgende Möglichkeit:
Ich stelle bestimmte Artikel eines Antik Händlers mit Ladenlokal, unter meinem Namen und Rechnung bei eBay ein. (Kommisionsverkauf) Diese werden also nicht von mir vorher abgekauft, sondern sind weiterhin im Besitz des Antik Händlers. Bei Verkauf der Ware, würde ich eBay Kosten und eventuell anfallende Versandkosten vom Verkaufspreis abziehen, der Gewinn würde dann durch 2 geteilt.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie ich den Vorgang FA konform als "Kleinunternehmer" belege ?
Eine einfache Barquittung, bei welcher der entsprechende Antikhändler bzw. u.U. eine Privatperson den Erhalt des Anteils druch eine Unterschrift bestätigt. Reicht da wohl nicht oder ? Meine
1 Antwort
Die Frage ist hierbei, ist es eine echte Verkaufskommission?
im eigenen Namen und für fremde Rechnung.
Wer versendet die Ware?
Das ist nämlich verantwortlich dafür, was Dein Umsatz ist. Die Verkaufskommission, oder der Verkaufspreis.
Und natürlich die Vereinbarung mit dem Kommitenten (Deinem Lieferanten).
Entscheidend ist weniger die Vereinbarung mit dem Käufer, sondern vor allem die mit dem Kommitenten.
Welchen ich hoffe so ordnungsgemäß ausreichend belegen zu können.
So wie beschrieben ist es eben normaler Verkauf, nur mit dem Punkt, das der Einkaufspreis vom Verkaufspreis abhängig ist. oder die Richtung Kommissionsagent, aber der verkauft auch im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung.
Wenn die Abwicklung so gewünscht ist, dass Du länger kleinunternehmer bleiben kannst, ist es nötig, dass ein Komissiongeschäft daraus wird.
Alles klar. Der erste Fall wäre in meinen Augen "einfacher" Hand zu haben, jedoch wäre somit natürlich wesentlich schneller die Umsatzgrenze erreicht.
Ich werde dann das richtige Kommissionsgeschäft anstreben und mich in die Richtung Kommissionsagent einlesen.
Vielen Dank für die Antworten.
Ok, dann habe ich wohl den Begriff Verkaufskommission missverstanden.
Geplant war eigentlich die Ware auf eigenen Namen und Rechnung zu verkaufen. Auch den Versand der Ware würde ich übernehmen.
Vom Verkaufspreis(mein Umsatz) würde ich dann den vereinbarten Teil abziehen und an den Kommitenten auszahlen. Diesen Vorgang würde ich mit einer von Ihm unterschriebenen Barquittung belegen. Der Restanteil wäre dann mein Gewinn.