Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ende Juli habe ich beim Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung vorgenommen, kurze Zeit später kam auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie ein Brief der VBG!
Leider wurde ich kurze Zeit nach der Gewerbeanmeldung arbeitsunfähig, was ich auch derzeit noch bin und bald in den Krankengeldbezug fallen werde.
Desweiteren kam noch eine Arbeitgeberseitige Änderungskündigung hinzu, wo die Anwälte der Parteien gerade am verhandeln sind, ob das Arbeitsverhältniss nun per gerichtlichem Auflösungsvertrag aufgelöst wird - vor dem Güte bzw. Kammertermin.
Eigentlich ist dieser Auflösungsvertrag so gut wie sicher, lediglich ist man sich bei der Abfindungshöhe noch nicht einig.
Die Option "Auflösungsvertrag" kommt für mich deshalb in Frage, da mir aus ärztlicher Sicht geraten wurde, eventuell eine Eigenkündigung in Betracht zu ziehen.
Die Auflösung des Arbeitsvertrages würde vermutlich zum letzten dieses Monats erwirkt werden.
Nun hatte ich während der gesamten Zeit seit Gewerbeanmeldung weder Zeit, Nerven noch klare Gedanken dieses überhaupt ansatzweise auszuüben.
Im Moment ist mir das alles zu undurchsichtig und komplex in Hinsicht auf Krankengeld, ALG1, Freigrenzen, etc geworden.
Konnte ich ja zu dem Zeitpunkt der Anmeldung alles nicht vorausahnen.
Jedenfalls habe ich bislang weder den Erfassungsboden ausgefüllt und an das FA gesendet, noch Tätigkeiten in irgendwelcher Art und Weise hierzu unternommen.
Das einzige waren kleine Ausgaben von etwa 250 € für Outgesourcte Arbeiten (Texte, Textüberprüfung, Grafiken, etc) welche ich in Auftrag gegeben hatte.
Einkünfte stehen komplett bei 0!
Nun ist es eben so, dass ich nach der Auflösung des Arbeitsvertrages erst einmal einige Wochen/Monate brauchen werde, um meine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Anschließend werd ich mich bei der Arbeitsagentur als Arbeitsuchend melden und dann mit klarem Kopf das Theme "Nebengewerbe/Gewerbe" eventuell wieder aufgreifen.
Wie sollte ich vorgehen?
- Morgen früh zum Gewerbeamt und das Gewerbe abmelden.Rückwirkend oder nicht?
- Beim Finansamz anrufen und der Sachbearbeiterin erklären, wie die Sachlage sich verhalten hat , Sie meinen steuerlichen Erfassungsbogen nicht mehr erreichen wird und das Gewerbe am Morgen wieder abgemeldet wurde.
- Brief an die IHK, Sachverhalt erklären und Bescheid geben, das Gewerbe am 21.09.2017 ohne Umsätze abgemeldet wurde.
- VBG selbe Vorgehen wie bei IHK.
Die Krankenkasse auch darüber in Kenntniss setzen? Oder ist das nicht nötig, da die Abmeldung ja automatisch alle zuständigen Behören erreicht?
Was wird neben den Gebühren der Abmeldung bei Gewerbeamt auf mich zukommen?
Herzlichen Dank