Handwerker will Showroom (kein Ladengeschäft) einrichten. Was ist zu beachten?
Mein Partner ist selbständiger Raumausstatter und möchte einen Showroom einrichten. Also kein Ladengeschäft, das von morgens bis abends geöffnet hat, sondern einen Ausstellungsraum, in welchem sich potentielle Kunden umsehen können, nach vereinbartem Termin. Was ist zu beachten (Anmeldund ja oder nein? Wenn ja, wo?) Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Liebe/r susann4210,
gerne würde Dir die Community weiterhelfen und das geht am besten, wenn sie Deine Frage möglichst genau nachvollziehen kann. Bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Herzliche Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
2 Antworten
Er hat doch einen angemeldeten Betrieb, warum soll er einen Ausstellungsraum, in dem wohl nicht einmal verkauft werden soll, noch zusätzlich anmelden?
Der Showroom gehört zum Betrieb. Gesonderte Anmeldungen sind nicht erforderlich.