Muss ich als Model ein Gewerbe anmelden oder gibt es eine Alternative?

3 Antworten

Bei Gewerbe muss man unterscheiden zwischen einem stehenden Gewerbe und Reisegewerbe und Subunternehmern.

Ein Stehendes Gewerbe ist wenn man einen Laden hat und an einem bestimmten Ort etwas anbietet und Kunden zu Dir kommen.

Ein Reisegewerbe ist, wenn man umher reist und etwas anbietet bei möglichen Kunden. Ein Büro ist da auch möglich, wo Buchhaltung und Steuern erklärt werden.

Als Modell arbeitest Du ja ausschließlich für Firmen im In- und Ausland und reist herum. Du arbeitest ja niemals für Endverbraucher bist Subunternehmer, also nur Gehilfe für den Hauptunternehmer oder einen anderen Subunternehmer.

Dafür brauchst Du gar keine Anmeldung für ein Gewerbe und kannst Dir die Auseinandersetzungen mit den Kammern sparen und Kammerbeiträge ebenfalls.

Die Beiträge fallen aber auch nicht bei Reisegewerbescheinen an. Davon gibt es auch eine Internationale Variante. Ist aber eher für Handwerker geeignet.

Du sprichst ja bei Gewerbetreibenden vor um Aufträge zu erhalten. Das muss nicht persönlich geschehen, kann auch telefonisch, per E-Mail oder Fax sein. Die Initiative einen Auftrag zu erhalten geht ja von Dir aus.

Schreibe auf Deine Rechnungen: "Gewerbetreibender im Sinne §55b Abs. 1 GeweO" und gut ist.

Die steuerliche Seite ist Dir ja weitestgehend bekannt. Ich arbeite auch seit Jahren ausschließlich als Subunternemer ohne Gewerbeanmeldung. Das habe ich abgemeldet, bevor die TV-Steuer eingeführt wurde.


Du bist als Model Kaufmann im Sinne des HGB §1 da du Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst daraus folgt: Du musst ein Gewerbe anmelden und dich in das Handelsregister (Abteilung A) eintragen lassen. Das hat wie hier schon richtig erwähnt nichts mit Steuern zu tun.



blackleather  08.09.2017, 08:40

Ich widerspreche dir bezüglich einer Eintragungspflicht in das Handelsregister.

Das Unternehmen der Fragestellerin erfordert keinen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Also liegt kein Handelsgewerbe vor. Also ist sie nicht Kaufmann und folglich nicht eintragungspflichtig.

Etwas ganz anderes ist die gewerberechtliche Anmeldung nach § 14 GewO, die auf jeden Fall erforderlich ist.


Also bei uns hier kostet das Anmelden eines Gewerbes 27,-€. Das war es dann schon.

Soweit ich gegoogelt habe, müßtest Du als Fotomodell ein Gewerbe anmelden, das wird Dir das Ordnungsamt genauer erklären.

Steuerlich gibt es für Dich tatsächlich keinen Unterschied, soweit Du unter 24.500,-€ Umsatz (oder Gewinn?) bleibst. Erst darüberhinaus wird ja Gewerbesteuer fällig. Und die wird ja auch mit der ESt. verrechnet, soweit ich weiß.


Brigi123  08.09.2017, 01:36

Sorry, ergänzend:

Eine Gewerbeanmeldung kann auch Folgen haben wie z.B. die IHK-Zwangsmitgliedschaft oder die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft. Das weiß ich für Deinen Fall leider nicht, ich kann Dir auch nichts über die Höhe der Beiträge sagen.

Impact  08.09.2017, 02:02
@Brigi123

Und ein Gewerbe nicht anzumelden ist eine Ordnungwidrigkeit.  Das Bußgeld variiert.

hildefeuer  08.09.2017, 10:50
@Impact

Nein, wer kein Gewerbe anmeldet, begeht einen Rechtsirrtum. So steht es in der amtlichen Kommentierung zur Gewerbeordnung (Landmann Röhmer), Man bleibt dann in jedem Fall straffrei. Ein Bußgeld kann nur festgesetzt werden für Reisegwerbe, die die Voraussetzungen nicht erfüllen. Also wer vorgibt ein Reisegewerbe zu betreiben und im Besitz einer Reisegewerbekarte ist, aber ein stehendes Gewerbe betreibt.

Impact  08.09.2017, 12:06
@hildefeuer

Unsinn - § 146 GewO (nicht irgendwelche Quatschköpfe)

hildefeuer  08.09.2017, 12:22
@Impact

In der Gewerbeordnung sind Ausnahmen definiert. Ein Gewerbe ist also nicht in jedem Fall anzumelden, sonst gäbe es ja keine Ausnahmen.

Impact  08.09.2017, 14:32
@hildefeuer

Sich drehen und wenden, rauswinden, Ausreden finden ...

Sie betreibt ein Gewerbe und das ist anzumelden.

hildefeuer  08.09.2017, 16:10
@Impact

Sie betreibt kein stehendes Gewerbe, Sie betreibt ein Reisegewerbe, das nicht anmeldepflichtig ist.

§55b Abs.1 ist in §146 nicht aufgeführt, nur mal so nebenbei.

Impact  08.09.2017, 00:51

"Das wiederum hat mit der Gewerbesteuer nichts zu tun, sondern mit der Höhe Deines Gewinns."