Versicherungsgewerbe abmeldbar bei geringfügigen Einnahmen?
Als gelernter Versicherungskaufmann habe ich noch ein entsprechendes Nebengewerbe (als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO) angemeldet; hauptberuflich bin ich jetzt Student. Neugeschäft mache ich nicht mehr, ich erhalte aber noch fast 100 Euro Betreuungs- bzw. Bestandsprovision jährlich.
Darf ich mein Gewerbe nun einfach abmelden um mir den Aufwand mit der Steuererklärung zu sparen? Schließlich müßen z. B. Ebay Verkäufer bei solch niedrigen Einnahmen es auch nicht versteuern.
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