Muss ich als DJ ein Gewerbe anmelden?
Ich lege ein Paar mal im Jahr als DJ auf und meine Einnahmen bleiben dabei unter 17.000€ im Jahr. Auf manchen Seiten steht, ich muss dafür ein Gewerbe anmelden und Andere sagen, dass es reicht, wenn ich meine Einnahmen in der Lohnsteuererklärung aufführe. Wie muss ich also richtig vorgehen und wie versteuere ich bereits vergangene Gigs, wenn ich dann doch ein Gewerbe anmelden muss? Gilt das gleiche dann auch für Gigs im Ausland?
3 Antworten
1. Die Tätigkeit als selbständiger DJ ist ein Gewerbe und muss daher angemeldet werden. Ist ja auch nicht schlimm, kostet nur 15-25,- Euro.
2. Du solltest auf Regelbesteuerung optieren, weil Du Deinen Kunden statt 200,- Euro, 200,- + 38 Euro Umsatzsteuer berechnen kannst. Ist für die egal.
3. Dafür hast Du beim kauf von Ausrüstung und Musik den Vorsteuerabzug.
4. Bei Auftritten im Ausland wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Auch hier der Hinweis darauf, dass die Kleinunternehmerregelung (wegen des Hinweises auf 17.000€) nicht unbedingt Vorteile bringt, wenn man hauptsächlich für Unternehmen (Gaststätten, sonstige Veranstalter) tätig wird. Ohne die Regelung kann die Vorsteuer von gezahlten Aufwendungen (z.B. beim Sprit, gekaufte CDs) abgezogen werden.
Guck mal, ob dir diese Antworten auch weiterhelfen:
https://www.gutefrage.net/frage/kleingewerbe-und-steuern-als-dj
Leider finde ich auch dort keine direkte Antwort auf meine Frage, ob ich jetzt überhaupt ein Gewerbe anmelden muss, oder ob ich nur in der normalen Steuererklärung eine Einnahmen-Ausgaben Überschussrechnung machen muss