Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden und wenn ja was für eins?

3 Antworten

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  1. Gewerbeanmeldung ist richtig, wenn Du über Internet verkaufst. Damit wird der Eindruck verhindert, Du möchtest irgendetwas verdecken.

  2. Kleingewerbe gibt es nicht. Nur das Kreuz in der Gewerbeanmeldung "das Gewerbe wird vorerst als Nebenerwerb betrieben."

  3. Du bist mit einiger Sicherheit eine Kleinunternehmerin. Das heißt weil Dein jeweiliger Vorjahresumsatz (Einnahmen) weniger als 17.500,- Euro war, wird Umsatzsteuer nicht erhoben. Du darfst auch keine in Rechnungen udn Quittungen ausweisen. hast auch keinen Vorsteuerabzug. Sollte einer eine Quittung erbitten kommt die Notiz drauf "keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG"

  4. Quittungen von Deinen Einkäufen sammeln. Alles Betriebsausgaben, Wolle, Nadeln usw.

  5. Wenn Du keine anderen Einkünfte hast, kannst Du mit Deinem Hobby ca. 9.000,- Euro Gewinn machen (nicht Einnahmen), ohne Steuern zahlen zu müssen.

  6. NAch Ablauf des Jahres eine einfache Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben machen. Nennt sich Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Monsterkruemel 
Beitragsersteller
 23.12.2013, 22:07

Vielen Dank erstmal für deine ausführliche Antwort, jetzt ist mir einiges klarer!

Eine Frage zu 5. : Ich denke mal die 9000 Euro beziehen sich auf ein Jahr? Wie wäre es denn, wenn ich wieder einen Job hätte (also andere Einkünfte)?

wfwbinder  23.12.2013, 22:28
@Monsterkruemel

Dann kämen die Einkünfte dazu. das würde dann natürlich zu einer Nachzahlung führen.

Also angenommen ein Job mit 1.500,- Brutto im Monat, somit 18.000,- im Jahr.

Da geht es mit dem Lohnsteuerabzug auf.

Wenn dann aus den Häkelarbeiten 6.000,- dazu kämen, würden 1,650,- nachzahlung fällig. aber wie gesagt bei 6.000,- gewinn, also nach Abzug der Kosten für Wolle, Nadeln, Verkauf usw.

Das wieder einmal Richtige und Bedeutende hat Dir schon EnnoBecker geraten. Hinzufügen darf ich, dass Du über Deine Ein-u. Verkäufe eine einfache Buchführung machen solltest. Zudem mein Rat: Lies doch mal die Bewertungen über DaWanda. Mir erscheinen sie nicht besonders positiv. eBay erscheint mir der einfachere und günstigere Weg des Vertreibs zu sein.

Eine wesentliche Frage gibt es hier noch zum Thema Freiberuf oder nicht Freiberuf.

Amigurimi kenne ich als japanische Häkelkunst. Steht also die künstelerische Gestaltung der Objekte im Vordergrund, solltest Du das als freiberufliche Tätigkeit sehen.

Geht es um die Auftragsfertigung bestimmter Objekte nach Anleitungen, dann wäre das wohl eher ein Gewerbe.

§18 EStG definiert die Voraussetzungen: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Beachte auch das Thema der Krankenversicherung. Bist Du jetzt ggf. familienversichert, kann durch eigene Einkünfte eine eigene Krankenversicherungspflicht entstehen.


Monsterkruemel 
Beitragsersteller
 23.12.2013, 22:19

Also es geht schon um die japanische Häkelkunst, allerdings wenn dann nur nach eigenen Anleitungen, da andere Leute, die Anleitungen schreiben meißt was gegen die gewerbliche Nutzung haben...