Ich werde für eine Firma mit Sitz in Deutschland von der Türkei aus als Call Center Agent auf Honorarbasis arbeiten. Wie ist die gesetzliche Regelung?

2 Antworten

Ich soll ein Gewerbe in Deutschland beantragen und die Steuernummer die mir geben wird der Firma mitteilen.

Kann man machen, aber es ist nicht nötig. Du betreibst in Deutschland ja kein Gewerbe. Man kann ja auch einen Führerschein machen und dann mit dem Fahrrad fahren.

Was das türkische Gewerberecht dazu sagt, musst du dort erfragen.

Die Einkünfte werde ich auch in der Türkei versteuern.

Richtig. Und zwar NUR in der Türkei.

Und die Umsatzsteuer fällt hier im Deutschland an im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens. Auch darum musst du dich also nicht kümmern.

auf die beschrenkte Einkommensteuerpflicht gestossen.

Ja, das gibt es. Da werden bei Steuerausländern die Einkünfte in Deutschland besteuert, die - aus deutscher Sicht - inländische Einkünfte sind.

So etwas liegt hier jedoch nicht vor.

Wo muss ich was beantragen?

In Deutschland gar nichts.


Rueyaguel 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:43

Hallo Enno,

danke für die prompte Antwort.

Ich würde mir die Arbeit mit dem Gewerbe anmelden gerne ersparen. 

Was muss die Firma machen, damit ich ohne Gewerbe dort arbeiten kann? 

 Gibt es da eine Gesetzliche Vorgabe ?  

Hat die Firma überhaupt die Möglichkeit?

Auf meine Anfrage hin atwortet man mir, das ich Gewerbe anmelden sollte und die mir zugewisene Steuernummer der Firma mitteilen solle.

Kann ich mich auf irgend ein Gesetz berufen was das Unterstüzt was du mir mitgeteilt hast ?

Danke dir für deine Unterstüzung.

EnnoWarMal  18.01.2017, 14:52
@Rueyaguel

§ 14 (1) Satz 1 GewO:

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Genau das machst du aber nicht. Du fängst in Deutschland kein Gewerbe an. Es gibt also nichts anzumelden.

und die mir zugewisene Steuernummer

Das Gewerbeamt vergibt keine Steuernummern. Das tut das Finanzamt. Und in deinem Fall wird es das auch nicht tun, da du in Deutschland kein Steuerfall bist.

Dein Auftraggeber hat schlichtweg keine Ahnung; er soll sich eine Beratung einholen.

Fällt unter Scheinselbstständigkeit, kann großen Ärger geben, Finger weg. Das in dem Fall mit Sitz in .de keine EK Steuer anfällt ist übrigens auch falsch, so lange du 180 Tage und länger in .de bist.