Gewerbetreibender kauft etwas von einer Privatperson auf?

3 Antworten

 da dieser nicht gezwungen ist mir eine Quittung/Rechnung zu schreiben.

Natürlich muss der Dir auf verlangen de Zahlung des Kaufpreises quittieren. Ich brauche keine Zahlung zu leisten, ohne das es mir quittiert wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo Walde98,

meinen Vorrednern kann ich mich anschließen. Nur was ist, wenn Du immer noch keine Quittung bekommst, weil die Person das einfach nicht macht oder schon über alle Berge ist?

Verzichten musst Du deshalb auf die steuerliche Anerkennung der betreffenden Ausgabe trotzdem nicht. Wir wissen aber: "Keine Buchung ohne Beleg"!

Abhilfe schafft hier ein sogenannter Eigenbeleg. Die Form ist nicht ausschlaggebend - er kann durchaus auch handschriftlich geschrieben sein. Es müssen sich aber die gleichen Angaben aus dem Eigenbeleg ergeben, welche auch auf einem "normalen" Fremdbeleg draufstehen. Dies sind:

  • Name und Anschrift des Lieferanten oder Dienstleisters
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung,
  • Termin der Lieferung oder Leistung sowie
  • der Rechnungsbetrag.

Kostenfreie Muster findest Du auch über Google etc.

Das Finanzamt akzeptiert übrigens den Eigenbeleg und lässt einen Betriebsausgabenabzug damit zu. Eigenbelege sollten aber nur in Ausnahmefällen angefertigt sein und nicht die Regel darstellen.

Nur am Rande, falls es mal bei Dir vorkommt: Ein Vorsteuerabzug ist aus einem Eigenbeleg nicht möglich.

Falls ich Dir weiterhelfen konnte, würde ich mich über eine positive Bewertung und/ oder ein Klick auf den Dankebutton freuen.

Viele Grüße,

Jens Mansholt


Zum verbuchen einer Bartransaktion brauchst Du eine vom Verkäufer unterschriebene Quittung über den gezahlten Kaufpreis und einen Beleg darüber, was denn gekauft wurde.