Gewerbetreibender kauft etwas von einer Privatperson auf?

3 Antworten

 da dieser nicht gezwungen ist mir eine Quittung/Rechnung zu schreiben.

Natürlich muss der Dir auf verlangen de Zahlung des Kaufpreises quittieren. Ich brauche keine Zahlung zu leisten, ohne das es mir quittiert wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo Walde98,

meinen Vorrednern kann ich mich anschließen. Nur was ist, wenn Du immer noch keine Quittung bekommst, weil die Person das einfach nicht macht oder schon über alle Berge ist?

Verzichten musst Du deshalb auf die steuerliche Anerkennung der betreffenden Ausgabe trotzdem nicht. Wir wissen aber: "Keine Buchung ohne Beleg"!

Abhilfe schafft hier ein sogenannter Eigenbeleg. Die Form ist nicht ausschlaggebend - er kann durchaus auch handschriftlich geschrieben sein. Es müssen sich aber die gleichen Angaben aus dem Eigenbeleg ergeben, welche auch auf einem "normalen" Fremdbeleg draufstehen. Dies sind:

  • Name und Anschrift des Lieferanten oder Dienstleisters
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung,
  • Termin der Lieferung oder Leistung sowie
  • der Rechnungsbetrag.

Kostenfreie Muster findest Du auch über Google etc.

Das Finanzamt akzeptiert übrigens den Eigenbeleg und lässt einen Betriebsausgabenabzug damit zu. Eigenbelege sollten aber nur in Ausnahmefällen angefertigt sein und nicht die Regel darstellen.

Nur am Rande, falls es mal bei Dir vorkommt: Ein Vorsteuerabzug ist aus einem Eigenbeleg nicht möglich.

Falls ich Dir weiterhelfen konnte, würde ich mich über eine positive Bewertung und/ oder ein Klick auf den Dankebutton freuen.

Viele Grüße,

Jens Mansholt


EnnoWarMal  23.03.2018, 10:06
"Keine Buchung ohne Beleg"

Haben wir alle schon 1990 mal gelernt. Trotzdem sind sicherlich die Hälfte meiner Buchungen beleglos. Warum sollte ich auch einen Beleg für die Bildung einer Rückstellung für A&P erstellen?

Ein Vorsteuerabzug ist aus einem Eigenbeleg nicht möglich.

Wertvoller Hinweis, besonders im Hinblick darauf, dass hier eine Privatperson der Leistende war.

StBMansholt  23.03.2018, 11:36
@EnnoWarMal

Hallo EnnoWarMal,

vielen Dank für deine Bewertung und deinen Kommentar.

Haben wir alle schon 1990 mal gelernt. Trotzdem sind sicherlich die Hälfte meiner Buchungen beleglos. Warum sollte ich auch einen Beleg für die Bildung einer Rückstellung für A&P erstellen?

Es kommt drauf an. :-) Du hast Recht, dass bei Rückstellungen kein direkter Beleg erforderlich ist. Vielmehr muss ein Nachweis erbracht werden, warum Du die Rückstellung in der entsprechenden Höhe gebildet hast. Ich gehe hier mal jetzt nicht ins Detail, weil es nicht zur obigen Fragestellung passt und uns der Antwort darauf nicht weiterbringt.

Deine anderen Geschäftsvorfälle kenne ich nicht und ob es dort genauso möglich ist über andere Nachweise deine Aufwendungen nachzuweisen, kann ich nicht beurteilen. Wenn Du aber überhaupt gar keine Nachweise für 50% Deiner Buchungen hast, stimmt mich das bedenklich hinsichtlich deines Betriebsausgabenabzugs/ Werbungskostenabzugs. Aber auch das hilft Walde98 hier nicht weiter. :-)

Wertvoller Hinweis, besonders im Hinblick darauf, dass hier eine Privatperson der Leistende war.

Wenn der Leistende eine Privatperson ist, ist in dem Eigenbeleg keine Umsatzsteuer auszuweisen und dementsprechend auch kein Vorsteuerabzug möglich. Ich stimme dir voll und ganz zu.

Es ist mir schon mehrfach in der Praxis vorgekommen, dass Mandanten aus Eigenbelegen auch Vorsteuer gezogen haben. Daher habe ich es mir angewöhnt bei jedem Mal, wenn es um Eigenbelege geht, diesen Hinweis zu geben.

Viele Grüße,

Jens Mansholt

Andri123  23.03.2018, 12:42
@StBMansholt

"Wenn Du aber überhaupt gar keine Nachweise für 50% Deiner Buchungen hast, stimmt mich das bedenklich" - Enno ist Steuerberater.

Zum verbuchen einer Bartransaktion brauchst Du eine vom Verkäufer unterschriebene Quittung über den gezahlten Kaufpreis und einen Beleg darüber, was denn gekauft wurde.