Wann liegt bei einem Gewerbe Liebhaberei vor?
Ich hatte für ein halbes Jahr ein Gewerbe angemeldet. Leider hielten sich die Einnahmen / Gewinne in Grenzen. Nachdem ich alle Kosten / Aufwendungen gegen die Erträge gerechnet habe, bleibt so gut wie kein Gewinn. Kann man da schon von Liebhaberei reden?
2 Antworten
Liebhaberei bedeutet eigentlich Hobby. Meistens geht es schlichtweg um die Gewinnerzielungsabsicht.
Damit Verluste, aber auch Gewinne, steuerlich anerkannt werden können, muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Die Betonung liegt auf "Absicht". Und da eine Absicht eine innere Einstellung ist, ist die nur sehr schwer zu belegen aber auch zu widerlegen.
Sollte aber von vorneherein schon feststellen, dass es sich dabei nur um ein Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, haben die Verluste bzw. Gewinne bei der Steuer nix verloren.
Nein, Liebhaberei liegt vor wenn:
- schon von vor herein feststeht (sehr eicht zu ersehen ist), dass der Betrieb keinen Gewinn erzielen kann und wird,
oder
- wenn man nach mehreren Jahren merkt, das keine Chance besteht den Geschäftsbetrieb auf eine wirtschaftliche Größe zu bringen ist, bzw. der Unternehmer gar kine Bestrebungen einleitet, eine wirtschaftliche Größe zu erreichen.
Zwi Jahre Anfangsverlust sind keine Seltenheit. Wenn man verbesserungen sieht, dann kann auch 3 Jahre mit Verlusten am Anfang noch akzeptiert werden.