Was muss man als IT-Dienstleistungen, für Service/Bezeichnung in die Rechnung auswählen?

1 Antwort

Es muss auf jeden Fall das Datum und der Ort an dem die Dienstleistung erbracht wurde auf der Rechnung angegeben werden.

Warum nicht genauer benennen Warenwirtschafts-Support und Intrastat-Support.

Ferner die Steuer-Nr. und oder UST-ID falls vorhanden bzw. für Kleinunternehmer der Satz: "Versteuert im Sinne §19 UstG" wenn ohne MWST berechnet wird und Kleinunternehmer-Reglung in Anspuch genommen wird.


chuckm 
Beitragsersteller
 29.05.2017, 16:30

In diesem Fall wäre die Bezeichnung: Intrastat-Support vollkommen ausreichend?