Gewerbe – die neusten Beiträge

Gesamteinkommen Minijob und Gewerbe - Familienversicherung?

Guten Tag,

ich habe ein sehr spezifisches Problem. Ich bin derzeit noch Schüler und versichert bin ich über das Familienversicherung. Ich betreibe eine Gewerbe als Nebenerwerb, die sich mit Crowdtesting beschäftigt, das Einkommen ist schwankend und hängt von der Anzahl der Aufträgen ab. Nun, habe ich einige Fragen bezüglich des Familienversicherungs.

1.) Nach meinem Recherche weiß ich, dass die Grenze für die Familienversicherung im Jahr 2021 auf 470€ gestiegen ist. Da ich zusätzlich zu meiner Nebengewerbe noch als Minijobber auf Lohnsteuerkarte (ich müsste am Anfang meiner Anstellung ein kleines Formular ausfüllen, dass ich eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte wünsche) wünsche, kann ich (wenn ich die Artikel im Internet richtig verstanden habe) 1000€ als Werbungskostenpauschale absetzen. Bedeutet das also in meinem Fall, dass ich quasi 533€ bzw. 6396€ im Jahr insgesamt monatlich verdienen kann, ohne die Familienversicherung zu verlieren?

2.) Die Branche in der ich auf Minijob-Basis angestellt bin, wurde erst vor einigen Wochen zum ersten Mal in diesem Jahr wieder geöffnet. Das bedeutet nun eventuell (schwankendes Einkommen von meiner Gewerbe und auch vom Minijob) dass ich in der Zukunft eventuell über die Grenze von 533€ komme, bis jetzt ist aber nicht der Fall wenn ich mein Gesamteinkommen durch 7 (da wir im Moment Juli haben) teile. Im nächsten Monat kann es aber sehr wohl dazu kommen, bedeutet es also für mich dass ich mich jetzt bei der Gesundheitskasse melden soll, und ab hier die ca. 190€ für die freiwillige Versicherung zahlen soll? Ich habe momentan ein bisschen Sorgen, dass ich die Beiträge ab Januar rückwirkend zahlen muss, aber da ich beim Teilen durch sieben noch nicht über die 533€ komme, wäre es bei mir nicht der Fall, oder? Nach meinem Verstand wären die Beiträge eventuell ab Juli fällig, wenn ich über die Grenze komme...? oder?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße

Gewerbe, krankenkasse, Krankenversicherung, Minijob, Steuern, Familienversicherung

Versteuerung von Fiverr Einnahmen?

Hallo,

in einer anderen Frage habe ich bereits erwähnt, dass ich als Kleinunternehmer neben der eigentlichen, in der Gewerbeanmeldung angegebenen Tätigkeit, über 8 Monate noch eine weitere Tätigkeit ausgeführt habe, durch die ich einen Umsatz von etwa 450€ generiert habe. Nun habe ich das Gewerbe, wenn auch verspätet, erfolgreich erweitert. Die Tätigkeiten sind folgende:

·      Betrieb eines Online Shops

·      Dienstleistungen auf der Plattform Fiverr

Die Einnahmen aus dem Betrieb des Online Shops habe ich bereits für die Steuererklärung erfasst und in die EÜR eingetragen. Was die Einnahmen durch Fiverr betrifft, habe ich diese zwar erfasst, aber noch nicht in die EÜR eingetragen. Nun habe ich drei Fragen:

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl die Kunden aus verschiedenen Ländern kommen, Fiverr das Ausweisen der Preise selbst übernimmt und ich als Kleinunternehmer somit anders als bei meinem Shop keinen Einfluss darauf habe, ob die Umsatzsteuer ausgewiesen wird?

·      Kann ich die Einnahmen durch Fiverr bedenkenlos in der EÜR angeben, obwohl ich das Gewerbe verspätet erweitert habe?

·      Bei meinem Programm für die Steuererklärung wird in der EÜR neben den Einnahmen und dem Datum auch der Name des Kunden, die Belegnummer und der Buchungstext gefordert. Bei den Einnahmen durch den Shop ist das kein Problem, bei meinen Fiverr Aufträgen habe ich allerdings statt dem Kundennamen, der Belegnummer und dem Buchungstext, nur den Nutzernamen und die Order Nummer vorliegen. Sind diese Angaben Pflicht? Wenn ja, was könnte ich alternativ eintragen?

Ich danke jedem im Voraus, der sich den Fall anschaut und mir vielleicht sogar weiterhelfen würde mit meinen Fragen und wünsche euch allen noch einen schönen Restsonntag!

Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern, Fiverr

Kann man Liebhaberei selber anmelden?

Moin!

Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).

Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?

Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.

Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?

Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...

Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.

Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.

Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenverdienst, Nebentätigkeit, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe

Ein Gewerbe mit mehreren Steuernummern, wie handhabe ich die Umsatzsteuer und Buchführung?

Hallo Community,

Ich habe mich nach der Schule im November selbständig gemacht und dafür ein Gewerbe mit zwei Tätigkeiten eröffnet:

Hauptberuflich erstelle ich Webseiten, betreibe aber nebenbei noch einen gut laufenden Online-Shop. Ich habe mich bewusst für die Umsatzsteuerpflicht entschieden, weil ich A viel mit Geschäftskunden zutun habe und B weil ich Waren aus der EU importiere bzw. Beim Großhändler bestelle.

Ich musste dem Finanzamt genau erklären was ich mit dem Shop bezwecke, wie ich den finanziere und Infos über den Warenverkehr angeben. 

Die Bearbeitung meines Fragebogens hat jetzt über drei Monate gedauert und nun habe ich zwei Steuernummern für ein Gewerbe erhalten mit der Begründung, dass für zwei unterschiedliche Tätigkeiten separate EÜRs erstellt werden müssen, damit das Finanzamt einen besseren Überblick hat. Nochmal zum Verständnis: Es handelt sich um ein Gewerbe und ich muss auch kein zweites eröffnen (laut Amt) 

Das wäre alles halb so wild, wenn sich mir da nicht Frage eröffnen würden, die mein lieber Ansprechpartner beim Finanzamt auch nicht beantworten kann, ohne seinen Vorgesetzten eine Mail zuschreiben.

1/ Wie muss ich ab jetzt die Rechnungsnummern handhaben? Soll ich mit zwei Rechnungsnummerkreisen arbeiten? 

2/ Soll ich jetzt für beide separate Voranmeldungen abgeben? Da es sich um ein Gewerbe handelt muss ich doch eigentlich die Umsatzsteuern aus Tätigkeit A und B zusammenführen und als eine Voranmeldung übermitteln 

Bis jetzt liefen beide Tätigkeiten über ein gemeinsames Konto, am besten erstelle ich jetzt ein Unterkonto um von Anfang an klar zutrennen.

Hat jemand ein Tipp wie ich das buchhalterisch am besten löse? Aktuell arbeite ich mit Lexoffice. Meine Steuerberaterin ist übrigens auch überfragt und hat so eine Handhabung für zwei Tätigkeiten noch nie erlebt. Vorallem bei so geringen Umsätzen 

Bei den Webseiten handelt es sich lediglich um 4 Rechnungen, beim Online shop sind es schon mehr. Bis jetzt wurden sowieso noch keine Voranmeldungen übermittelt, weil es noch keine Steuernummer gab. 

Ich habe die Hoffnung, dass ich meine Voranmeldungen getrennt übermitteln kann (Das Finanzamt sieht ja das beide auf das selbe Gewerbe leiten) und einfach zwei unterschiedliche Rechnungsnummerkreise verwenden kann.

So könnte ich nämlich folgendes machen: Ich blende in lexoffice den Zahlungsverkehr für die webseiten aus und nutze den Account ab jetzt nur noch für den Shop. So habe ich dann in der Theorie eine richtige EÜR und kann monatlich die Voranmeldung für Steuernummer 1 machen.

Mit einem Unterkonto bei der Bank erstelle ich einen zweiten Lexoffice account für die Webseiten und kann hierfür auch eine EÜR und Voranmeldung für Steuernummer 2 einreichen.

Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße

Gewerbe, Steuern

Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, steuerfrei, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit

was braucht man um problemlos bei fiverr nebenbei zu verdienen?

Ich würde gerne nebenbei mit Fiverr verdienen und habe mich gefragt, was ich alles beantragen / haben sollte. Damit ich nicht später irgendwas vergessen habe und dann Strafe zahlen muss etc.

Ich bin momentan fest angestellt und verdiene um die ca. 30000 EUR im Jahr (falls es helfen sollte).

Für 2019 hab ich zum ersten mal meine Steuererklärung gemacht, deshalb kenne ich mich mit diesen Sachen noch nicht wirklich so gut aus.

Was ich auf Fiverr gerne verkaufen / anbieten würde, sind Zeichnungen von das was die Leute halt haben wollen.

Ich hab mich schonmal selbst erkundigt aber leider bin ich noch bei einigen Sachen voll verwirrt, deshalb Frage ich einfach mal stichpunktartig;

  • Brauche ich ein Gewerbe ?
  • da ich ja Zeichnungen anbiete, bin ich doch quasi als Künstler betrachtet oder?
  • wäre ich dann nicht frei vom Gewerbe beantragen?
  • gilt der 9408 EUR Steuerfreibetrag seperat für das was ich mit Fiverr verdiene oder ist das insgesamt für mein gesamtes Einkommen von allen Quellen für 2020?
  • wäre es nicht seperat, da es ja ein Einkommen ist aus einer selbständigen nebentätigkeit?
  • benötige ich eine UST-Nummer?
  • Kriege ich automatisch eine UST-Nummer nachdem ich Gewerbe beantragt habe?
  • ab wie viel bin ich verpflichtet meine UST-Nummer anzugeben?

Außerdem will ich das auch nicht jeden Monat machen. Vielleicht mal 50-100 EUR für 1-2 Monate etc., also kein festen Plan. Also einfach wirklich nur wenn ich weiß dass ich Zeit hab und lust zu zeichnen habe.

Was ich jetzt machen würde:

  • ein Gewerbe haben
  • die komplette Summe von das was ich mit Fiverr für 2020 bekomme, in meine nächste Steuererklärung eintrage
  • (falls Steuerfreibetrag seperat für Fiverr ist) unter 9408 EUR bleiben (welches warscheinlich einfach ist)

Tut mir leid falls die Grammatik nicht perfekt ist. Hab teils nur translated.

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Nebenverdienst, Steuern, Nebentätigkeit, Fiverr

Was tun wenn Gewerbeamt Fehler macht?

Hallo zusammen,

ich habe Anfang Januar ein Gewerbe für eine Nebentätigkeit im Bereich IT angemeldet und dies auch so in der Gewerbeanmeldung angegeben. Ich habe eine Kopie mit Unterschrift der Sachbearbeiterin bekommen aus der dies auch klar hervorgeht.

Vor einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben meiner Kreisverwaltung wo ich darauf hingewiesen wurde das ich ein Gewerbe im Bereich der Immobilienvermittlung nach §34 GewO aufgenommen hätte. Ich war total überrascht und habe der Sachbearbeiterin versichert das ich nicht im Bereich der Immobilienvermittlung Tätig bin und als Beleg meine Kopie der Gewerbeanmeldung zugeschickt.

Daraufhin kam heute ein Schreiben zurück mit dem Hinweis ich solle das mit dem Gewerbeamt klären. Im Anhang war dann eine Anmeldung (ohne meine Unterschrift) für die Tätigkeit "Immobilienvermittlung Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittlung nach $ 34i GewO", in der ich außerdem das Gewerbe einer anderen Person übernommen haben soll. Meine Angaben auf dem ersten Blatt der Kopien stimmen alle, aber auf dem Zweiten sind alle Angaben falsch. Es ist auch keine Unterschrift auf der Kopie weder von mir noch vom Gewerbeamt.

Nun bin ich etwas verunsichert was für Konsequenz das haben wird. Hier müsste ein Fehler beim Gewerbeamt vorliegen. Ich werde natürlich schnellstmöglich einen Termin vereinbaren um das zu klären. Aber weiß jemand von euch was ich da nun beachten muss und ob eine Gewerbe um Meldung ausreichend ist?

Es müsste dabei irgendwie klar werden das es zu einem Fehler kam und ich nicht in der Immobilienvermittlung Tätig war, da dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre.

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern

Wie wirken sich Privateinlagen ins Gewerbe auf die Einkommensteuer aus? Und wie in EÜR buchen?

Ich möchte ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung aufmachen, beschäftige mich gerade mit Finanzfragen, EÜR etc.

Zu unten Geschriebenem habe ich nichts im Netz gefunden, wodurch ich befürchte, dass ich schon ganz „Vorne“ irgendwo einen Denkfehler habe, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das sonst niemand fragt... Ich stelle es trotzdem hier rein, bin um Hilfe wirklich dankbar!

Angenommen, ich verdiene in einem Angestelltenverhältnis 1300 Euro brutto im Monat. Jetzt eröffne ich zusätzlich mein Gewerbe, nehme dazu KEINEN Kredit etc. auf, sondern finanziere mir die Dinge, die ich für mein Gewerbe brauche, aus dem Geld aus meinem Angestelltenverhältnis.

Ich kaufe also von meinem Geld aus dem Angestelltenverhältnis 1 Verkaufsstand und 100 Äpfel, die ich später gewinnbringend weiterverkaufen will.

Das Geld dazu ist jetzt quasi eine Privateinlage (erfolgsneutral), soweit richtig? Aber wie verbuche ich das in der EÜR? Für 500 Euro eingekauft, dabei war mein Anfangssaldo im Gewerbe ja null, ich hatte ja gar kein Geld. Wie buche ich sowas richtig? Zuerst eine „fiktive“ Privateinlage in entsprechender Höhe in die EÜR verbuchen, dann die benötigten Sachen vom Privatgeld einkaufen und ebenfalls verbuchen?

Die zweite, ebenso wichtige Frage: Wie wirken sich diese Privateinlagen / Privateinkäufe für das Gewerbe steuerrechtlich aus? Müsste es so sein, wie ich denke, dass das Geld, dass ich für das Gewerbe ausgegeben habe, mein Einkommen schmälert (mal ganz abgesehen vom Gewinn, der sich aus dem Gewerbe ergibt) - ich meine das zu versteuernde Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis? Konkret: Bei meinen 1300 Euro brutto bin ich nämlich nicht so weit von der Grenze weg, dass z.B. die Lohnsteuer entfällt. Wenn ich monatlich die Hälfte meines Geldes für das Gewerbe ausgebe, müsste ich dann die gezahlte Lohnsteuer zurückholen können?

Danke schon mal für eine „geduldige“ Antwort!

einkommensteuer, Gewerbe, Steuererklärung

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