Aufstiegs Bafög plus Hartz 4?
Hallo,
ich werde am 1.4.21 eine Fortbildung zum Lebensmitteltechniker in Vollzeit antreten und habe Aufstiegs Bafög beantragt laut Förderrechner bekomme ich (verheiratet, 1Kind) 1362€ Bafög...
Jetzt mein Problem ,das reicht hinten und vorne nicht da ich zB. Jeden Tag 120 km Autofahren muss und auch Miete ,Essen ect. pp. bezahlen muss und meine Frau sich natürlich um das Kind (2 Jahre) kümmert und so nicht arbeiten kann .
Kann/Muss ich zusätzlich Hartz 4 beantragen und habe ich eine Chance dieses zu bekommen?
Vielen dank im voraus
2 Antworten
Euer Bedarf - nach den Richtlinien von SGB II wäre neben der ( angemessenen ) Miete noch Eure Regelsätze = 2* 90% des Eckregelsatzes ( 446 Euro ) für Euch ... 802 Euro zuzüglich der Regelsatz für den Zwerg = 283 Euro .. Miete ? + Regelsätze 1085 Euro. Damit wäre hinsichtlich des jetzt kalkulierbaren Einkommen die Grundvoraussetzung zur Erlangung von Wohngeld ( 80% Eures Bedarfes müsste aus eigenen Miitteln gedeckt werden ) erfüllt .
Fange also bitte einmal an einer anderen Ecke an.....
Wie hoch ist Eure Miete - und welche Mietstufe gilt in Eurer Kommune?
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php
https://www.wohngeld.org/mietstufe.html
Weitere Unterstützungsmöglichkeit wäre der Kindergeldzuschlag ......
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
höchstens 205 Euro pro Kind.
https://www.kinderzuschlag.org/kiz/rechner/
Anspruch auf das Teilhabepaket nach SGB II bleibt dann auch bestehen .... so z.B. kostenfreies Mittagessen in der Krippe / Kita, wenn es den ( vorzeitig ) so weit ist.
Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von 1 Euro pro Essen entfällt.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
Insgesamt - Leistungen nach SGB II kommen zuletzt - Wohngeld und Kinderzuschlag sind vorrangig.
Allerdings ist es auch möglich, dass Euch anstatt Wohngeld + Kinderzuschlag Leistungen nach SGB II zustehen:
Es wäre vielleicht schlauer, wenn Deine Frau den Antrag auf H4 stellt. Für sie und das Kind könnte schon ein Anspruch bestehen.