BAföG Vermögensänderung während Förderung?
Was ist, wenn man währned der BAföG-Förderung z. B. ein Erbe bekommt (oder einen anders bedingten Zuwachs an Vermögen), welches dafür sorgt, dass der Freibetrag von aktuell 8200€ überschritten wird.
Muss man die Änderung überhaupt angeben - weil die Förderung wurde ja bereits gewährt.
Es geht um die Regelung in Bayern (falls das diesbezüglich einen Unterschied darstellt).
2 Antworten
Muss man die Änderung überhaupt angeben - weil die Förderung wurde ja bereits gewährt.
Ja natürlich muss man das nachmelden....
Am Ende des Antragsformulares ergangene Rechtsbelehrung, welche Du auch unterschrieben hast:
https://www.bafög.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/v2020/Formblatt_1.pdf
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
dass ich verpflichtet bin, jede Änderung meiner wirtschaftlichen Lage (z. B. des von mir erzielten Einkommens) sowie der Familien- undAusbildungsverhältnisse, z. B. Ausbildungsende, -wechsel und -abbruch (auch der Geschwister), unverzüglich dem Amt für Ausbildungs-förderung schriftlich mitzuteilen
Man muss es angeben und der Anspruch aufs Bafög erlischt dann natürlich.