Bafög- Wieviel Vermögen darf ein Elternteil haben?

2 Antworten

Soweit die Bafögleistung den Bedarf des Sohnes abdeckt, und die Eltern des Juniors keinen ergänzenden Unterhalt leisten müssen sind diese raus.

Soweit ich mich erinnere, wird nur Einkommen abgefragt. Sieh Dir mal das Formular an.

Relevant ist das Einkommen des vorvergangenen Jahres und die Abfindung zählt womöglich als Einkommen.

Man kann aber einen sog. Aktualisierungsantrag stellen, dann werden die aktuellen Einkünfte herangezogen. Das muss das Kind unterschreiben.

Lies mal nach bei studis-online, das ist die beste Seite dafür.