Werden Steuerfreie Zuschläge ( Nachtschichtzuschlag) beim Kindergeld angerechnet?

1 Antwort

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Es wird das Gesamtbrutto - also auch steuerfreier Lohn genommen.

Die Rechnung geht:

Gesamtbrutto

minus 920€ oder (falls höher die echten Werbungskosten in dieser Zeit

minus Sozialversicherung (Arbeitnehmeranteil).

plus Zuschussanteil von Bafög plus Waisenrente plus Stipendium

minus 180€

Das Ergebnis muss unter

8004 € liegen.

...

Bei einem Minijob können Werbungskosten und Sozialversicherung nicht abgezogen werden.

Googel mal nach Kindergeld tipps tricks werbungskosten


bonsai 
Beitragsersteller
 18.03.2011, 16:48

Vielen Dank für die schnelle antwort :)

bonsai 
Beitragsersteller
 18.03.2011, 16:48

Vielen Dank für die schnelle antwort :)