BAföG: Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung?

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Einige Informationen zu diesem Thema findest du auch hier: http://www.bva.bund.de/cln_117/nn_2175116/DE/Aufgaben/Abt__IV/BAfoeG/FragenzurRueckzahlung/Freistellung/freistellung-node.html?__nnn=true

Grundsätzlich ist es so, dass du für dich einen Freibetrag von 1070 EUR hast. Relevant ist dein Nettogehalt. Falls du erhöhte Werbungskosten nachweisen kannst (akuelle Pauschale 1.000 EUR), kann der darüber hinausgehende Betrag dein Nettoeinkommen reduzieren (analog Vorgehen Steuererklärung)


ausbildungsgeld 
Beitragsersteller
 08.08.2012, 09:38

Ah ok, vielen Dank, das hilft mir schonmal sehr viel weiter!

Es gibt einen sogenannten Einkommensermittlungsbogen, den man einreichen muss. Das Einkommen des Ehegatten spielt dabei auch eine wichtige Rolle.

Wenn man selbst sehr wenig verdient, kann die Rückzahlungsverpflichtung auf Antrag für jeweils ein Jahr aufgeschoben werden. Auch bei sehr guten Studienleistungen wird ein Teil der Schulden erlassen. Hier auch noch ein guter Link: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php