BAföG: Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung?
Nun ist es soweit und ich muss BAföG zurückzahlen. Leider verdiene ich nicht allzu viel, als dass es ein Klacks wäre, jeden Monat die Rate zu tilgen. Daher meine Frage: wenn ich die Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung beantrage, wie ermittle ich dabei das "bereinigte Monatseinkommen"? Also wie bereinige ich mein Einkommen, welche Freibeträge habe ich? Wäre toll, wenn jemand Erfahrung damit hat oder selbst bereits einmal Freistellung beantragt hat. Achja, ich habe keine Kinder, bin aber verheiratet. Falls dies relevant ist.
2 Antworten
Einige Informationen zu diesem Thema findest du auch hier: http://www.bva.bund.de/cln_117/nn_2175116/DE/Aufgaben/Abt__IV/BAfoeG/FragenzurRueckzahlung/Freistellung/freistellung-node.html?__nnn=true
Grundsätzlich ist es so, dass du für dich einen Freibetrag von 1070 EUR hast. Relevant ist dein Nettogehalt. Falls du erhöhte Werbungskosten nachweisen kannst (akuelle Pauschale 1.000 EUR), kann der darüber hinausgehende Betrag dein Nettoeinkommen reduzieren (analog Vorgehen Steuererklärung)
Ah ok, vielen Dank, das hilft mir schonmal sehr viel weiter!
Es gibt einen sogenannten Einkommensermittlungsbogen, den man einreichen muss. Das Einkommen des Ehegatten spielt dabei auch eine wichtige Rolle.
Wenn man selbst sehr wenig verdient, kann die Rückzahlungsverpflichtung auf Antrag für jeweils ein Jahr aufgeschoben werden. Auch bei sehr guten Studienleistungen wird ein Teil der Schulden erlassen. Hier auch noch ein guter Link: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php