Dürfen Bafög-Nachzahlung quasi doppelt verrechnet werden vom Jobcenter?
Hallo,
ich bin alleinerziehend und studiere.
Meine Kinder erhalten Sozialleistungen.
Ich erhalte nun eine Bafög Nachzahlung.
Das Jobcenter hat seinen Anteil, welches mir zuviel ausbezahlt wurde, schon von der Nachzahlung abgezogen.
Von den Zahlungen vom Jobcenter+ Kindergeld konnte ich nichtmal komplett die Miete bezahlen und mein Konto war im dauerminus.
Nun ist es so, dass die restliche Nachzahlung als Einkommen zählt und über 6 Monate als Teilzahlung aufgeteilt wird.
Also quasi von der Nachzahlung nochmal Geld abgezogen wird.
Das Problem ist, das ich in den letzten Monate, um überhaupt um die Runden zu kommen, mir Geld leihen musste und die Nachzahlung eigentlich schon für die Schuldenrückzahlung eingerechnet sind.
Darf mir also das Jobcenter tatsächlich nochmals von der restlichen Nachzahlung jeden Monat ein Teilbetrag als Einnahme verrechnen?
Das zuviel geleistete Geld der letzten Monate wurde ja schon einbehalten.
Danke schonmal für die Antworten.
1 Antwort
Nachdem wir hier keinen Einblick in irgendwelche Bescheide haben, kann ich Dir nur anraten - erst einmal zwecks Fristwahrung formlos - ohne weitere Begründung Einspruch gegen den letzten?? JC-Bescheid einzulegen und Dich folgend an eine Beratungsstelle zu wenden.