Bafög Auto als Vermögen?
Hallo,
ich plane eine Weiterbildung und möchte Bafög beziehen. Ich besitze ein Auto das mir meine Mutter gekauft hat, da mein altes einfach Schrott war. Im Antrag soll ich es als Vermögen angeben, da es auf mich zugelassen ist. Dies hat mir eine Frau vom Bildungsministerium gesagt, da für sie das Vermögen der Halter (ich) besitzt, obwohl im Kaufvertrag meine Mutter steht.
Nun habe ich gelesen:
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
Zur Not könnte ich per Kontoauszüge beweisen das ich nichtmal soviel Geld gehabt habe (möchte aber erst gar nicht in diese Situation kommen).
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen was ich machen bzw. angeben soll und wie...
Mfg
1 Antwort
Hallo,
" Kraftfahrzeuge (neben Autos geht es hier auch um Motorräder!) sind keine Haushaltsgegenstände und werden als Vermögen berücksichtigt, sofern ihr Eigentümer des Fahrzeuges seid.
Soweit jemand anderes den Kaufvertrag unterschrieben hat und auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in Händen hält, ist diese Person auch Eigentümer. Das gilt selbst dann, wenn der Wagen auf euch zugelassen ist, ihr also Halter seid, und außerdem die Versicherung auf euren Namen läuft.
Existiert kein Kaufvertrag (mehr) wird das BAföG-Amt jene Person als Eigentümer sehen, auf die der Wagen zugelassen ist – sofern diese auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in Händen hält."
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php
Nachweise in Kopie dem Bafög Antrag beifügen !