Hallo,
durch einen größeren Verlustvortrag zahle ich bei meiner Bank keine Kapitalertragsteuer. Bei einer 2. Bank habe ich Kapitalerträge von 48 €, davon werden Kapitalertragsteuer, Soli und KiSt. einbehalten.
Weiter bekomme ich aus einem privaten Darlehn an meinen als Unternehmer tätigen Neffen jährliche Zinszahlungen, die ich in Zeile 18 KAP unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" eingetragen habe.
Vor 14 Tagen wurde das so vom Programm akzeptiert, heute nun bekomme ich folgende Fehlermeldung:
Auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET wurden Kapitalerträge erklärt, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bitte geben Sie auf der Anlage KAP auch einen Grund für die Angabe der Kapitalerträge an (Antrag auf Günstigerprüfung, Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts, Erklärung zur Kirchensteuerpflicht) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
Mögliche Fehlerquellen
Wenn ich Günstigerprüfung und Erklärung Kirchensteuerpflicht ankreuze, erhalte ich dies:
Es wurde der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge gestellt, es wurden jedoch keine Angaben zur einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf den Anlagen KAP und / oder KAP-BET getätigt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
Mögliche Fehlerquellen
- Anlagen KAP-BET
- Anlagen KAP / Anlage KAP (Christel Schulte)
- 8 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 25 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV
Ich drehe mich im Kreis. Liegt es daran, dass die von der Bank bescheinigten Zinsen (ist ne Dividende) so niedrig sind? Ich habe seit Jahren wie oben beschrieben eingegeben, nie Problem gehabt.
Auch wenn ich KAP-BET ausfülle, bekomme ich Fehlermeldung.
Wer kann helfen? Oder soll ich die Frage besser im Elster-Forum stellen?
Danke.
somit müssten wir die 1.Option ankreuzen oder? also trotz des Bezug der kleines Betrags vom JobCenter?