Arbeitsteilzeit des Vaters, wird als voll erwerbstätig bei der Berechnung des Bafögbedarf gewertet?

1 Antwort

Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt, allerdings werden nicht nur das Altersteilzeiteinkommen sondern auch Aufstockungsbeträge und Zuschläge angerechnet. Maßgeblich für die Bewilligung ist übrigens das vorletze Kalenderjahr vor Antragstellung. War dein Vater da schon in Altersteilzeit? Falls nicht kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Da findest du hier mehr Informationen: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/197.php