Arbeitsteilzeit des Vaters, wird als voll erwerbstätig bei der Berechnung des Bafögbedarf gewertet?
Hallo, mein Vater war in dem Bewilligungszeitraum meines Bafög in Arbeitsteilzeit, das Amt errechnet mir jedoch meinen Anspruch, so das mein Vater als voll erwerbstätig gilt. Ist dies rechtens?
1 Antwort
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt, allerdings werden nicht nur das Altersteilzeiteinkommen sondern auch Aufstockungsbeträge und Zuschläge angerechnet. Maßgeblich für die Bewilligung ist übrigens das vorletze Kalenderjahr vor Antragstellung. War dein Vater da schon in Altersteilzeit? Falls nicht kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Da findest du hier mehr Informationen: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/197.php