BAföG trotz Arbeit?
Hey liebe Community,
ich habe demnächst vor, mich exmatrikulieren (3. Semester) zu lassen, um dann zum Wintersemester ein neues Studium anzufangen.
Ich kriege monatlich 820€ BAföG, die ich auch definitiv benötige - jedoch werde ich zum Ende meines Semesters dann ja als "ausbildungslos" gelten und demnach bis zum Oktober kein BAföG mehr erhalten. Demnach ist die logische Konsequenz, dass ich mir einen kleinen Job suche, vielleicht 1000-1200€ im Monat und damit bis Oktober auskomme, um diesen dann wieder zu kündigen und meinen BAföG Antrag wieder einzureichen.
Nun ist meine Frage, wird mein Recht auf BAföG gestrichen, wenn ich in diesen paar Monaten arbeite? Mein Vater meint ja, aber mein Mitbewohner sollte der lebende Beweis für das Gegenteil sein. Er hat auch von Januar bis Oktober im Call-Center gearbeitet und kriegt trotzdem den Höchstsatz (ohne Zuschüsse) BAföG - 820€.
Danke für eure Hilfe
1 Antwort
Angerechnet wird ja immer nur das Einkommen während des Bewilligungszeitraumes.
Und Zweitstudium scheint so auch zu gehen, siehe letzter Absatz.