Twitch & Steuern nachträglich einreichen möglich und wie?

Hallo liebe Finanzgurus,

viele werden jetzt ihre Augen rollen, doch leider fehlt es mir viel an wissen deswegen frage ich euch. Es geht um das Thema Twitch & Steuern. Vor kurzen machte mich ein Video davon aufmerksam deswegen lege ich hier alle Karten offen und hoffe dabei das ihr mir weiter helfen könnt, da ich wirklich keine Freunde/Familienmitglieder habe die sich damit auskennen. Und teilweise alle Rentner sind und in diesem Bereich sich nicht auskennen.

Zu den Infos:

Ich bin 27 Jahre alt und habe vor 3 Jahren mal mit Twitch angefangen (hobbymäßig) - genauer gesagt im April 2020 bis Dezember 2020 (aktiv gestreamt). In dessen Jahr 2020 habe ich insgesamt 700 Euro an Subs erhalten + 270 Euro Donation verdient.

Gearbeitet habe ich gar nicht und auch kein Hartz4 oder sonstige einkommen beansprucht, hatte also kein Einkommen außer Twitch (lebe bei meinen Eltern). Mit diesen Einkommen hatte ich dann damals mir eine neue Grafikkarte gekauft. Kommen wir aber mal zur Sache, da ich mich nicht irgendwie strafmündig machen will, wenn nicht sogar schon bin vielleicht und wirklich so leid es mir auch tut niemand habe der sich da auskennt. Ich bin voll auf eure Hilfe angewiesen und ich hoffe wirklich das jemand da draußen mir helfen kann.

Ich habe jetzt erst mitbekommen das man diese Einkommen versteuern muss oder eine Gewerbe dazu anmelden muss oder Umsatzsteuer und und und mein Kopf explodiert förmlich und im Internet lese ich einmal Apfel einmal Birne also immer was anders.

1. Frage: Wie läuft das ab? Was muss ich machen Schritt für Schritt?

2: Frage: Kann ich das überhaupt nachträglich einreichen oder bin ich schon zur Strafe verurteilt? Bis heute gab es auch nie irgendwas Schriftliches von Vaterstaat aber ich möchte selber einen freien Kopf bekommen.

3: Wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mich nicht fertig machen würdet... Ich habe nämlich eine harte Zeit. Ich bedanke mich bei euch schonmal im Voraus.

ich wünsche euch vom ganzen herzen einen schönen tag & viel Gesundheit

mfg

Einkommen, Finanzamt, Finanzen, Steuern, Erklärung, strafbar, versteuern, was tun, Twitch
Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.

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