Nebenjob beim BAföG-Amt nicht rechtzeitig angegeben :(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich durchschnittlich 400 EUR pro Monat, so dass dieses Einkommen nicht meinen Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Nun, welche konsequensen kann es denn haben, dass ich das nicht rechtzeitig mitgeteilt habe bzw. kann man jetzt etwas machen, um die Konsequenzen zu vermeiden, eventuell beim Vorhanden irgendwelcher mildernder Umständen? Ich bin z.B. chronisch krank und leidet unter einem gewissen Konzentrationsverlust. Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann :(. Wie soll ich das Formular ausfüllen? "Ich werde im Bewilligungszeitraum vom 03.2013 bis 09.2014 (...) Einnahmen erzielen" oder doch "(...)vom 10.2013 bis 09.2014"? Ich würde natürlich auch alle Abrechnungen meiner Bezüge und den Arbeitsvertrag mitschicken.

Danke schon mal

P.S. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch before ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen. Oder soll ich das lieber schriftlich machen? Bitte gebt mir Tipps, wie ich mich in dieser Situation besser verhalten sollte, wie und was ich sagen bzw. schreiben sollte...

Danke danke dankeeee!!!

BAföG, nebenjob, Recht, Sozialrecht, Ausbildungsförderung, Förderungsrecht
Freibetrag Härtefall bei BAföG an privater Hochschule?

Guten abend,

ich habe mich zum kommenden Semester in eine staatlich anerkannte private Hochschule immatrikuliert und wollte mir meinen BAföG Satz ausrechnen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/). Dabei ist mir aufgefallen das unter dem Punkt "Können Schulgeld/Studiengebühren beim BAföG berücksichtigt werden?" steht, dass man im Monat bis zu 305€ mehr im Monat verdienen darf wenn man im Inland Studiengebühren zahlt. Da meine Studiengebühren pro Monat mehr als doppelt so hoch sind würde mir das ganz gut kommen, wenn das BAföG-Amt mir da einen höheren Freibetrag zuspricht den ich verdienen darf. Das Problem ist, dass ich dazu im Netz fast nirgends dazu finde außer auf dieser Seite. Vllt hat da jemand Erfahrungen gemacht.

Müsste man sich dann als Werksstudent einstellen lassen und darauf achten dass man nicht mehr als 755€ pro Monat verdient?

Hier nochmal als Zitat von dem rechner:

"Zu Studiengebühren zählen NICHT etwaige Verwaltungskostenbeiträge, Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren an staatlichen Hochschulen und Unis und ebenso wenig der Semesterbeitrag / Sozialbeitrag für Studierendenwerk, AStA und evt. ein Semesterticket.

Die Angabe von Schulgeld/ Studiengebühren ist relevant bei höherem eigenen Einkommen: Wenn du an einer privaten (Hoch-)Schule eingeschrieben bist, die staatlich anerkannt ist und Studiengebühren erhebt, so kann Dir auf Antrag ein höherer Freibetrag auf den eigenen Verdienst bzw. die Waisenrente gewährt werden. Dieser Freibetrag kann nicht höher als das Schulgeld / die Studiengebühren sein und ist auch bei höheren Gebühren auf derzeit 305 € pro Monat begrenzt.

Aber erst einmal den Antrag stellen und dabei nicht vergessen, eine Bescheinigung über das Schulgeld / die Studiengebühren beizulegen."

danke :)

Studium, BAföG, Steuern, verdienst
Bafög Überzahlung, Großteil aus Not ausgegeben. Ich brauche Beratung und bitte keine blöden Kommentare, es wird erklärt?

Hey,

Also erst einmal - Ich weiß das ich hier etwas getan habe was nicht rechtens ist. Ich war an einer Schule, bin aber wegen einer schlechten Note (6) nicht weitergekommen und darf erst in 6 Monaten wiederholen. In diesen 7 Monaten in denen ich Bafög erhalten habe, waren 4 Monate erlaubt, da ich da anwesend war. Danach bin ich geflogen da ich zu oft im Krankenhaus war und einfach keine Zeit für den Unterrichtsstoff hatte. Dennoch wurden mir die nächsten 3 Monate gezahlt, jeweils 439€ pro Monat, also 1317€ insgesamt die ich zurückzahlen muss. Heute kam der Brief an. Davon sind noch etwas über 300€ übrig, also muss ich knapp 1000€ auftreiben, aber innerhalb eines Monats. Es handelt sich hier um Schülerbafög, also nichts was eigentlich zurückgezahlt werden muss, außer es wurde, wie in meinem Fall, nicht rechtens gezahlt.

Ich komme aus extrem schlechten Verhältnissen, hab keine Eltern die helfen können, nur meine Mutter die selbst extrem schlecht dran ist. Wohne in einem Haus in dem es vor kurzem einen Wasserschaden gab. Schimmel, was weiß ich, musste ich alles selbst entfernen da ich starker Allergiker bin. Die Versicherung kam nur für die kleinsten Schäden auf, ich musste den Rest erledigen. Damit möchte ich sagen das ich jetzt nicht sinnlos Geld ausgegeben habe das mir nicht zustand, jeder Cent wurde in Schimmelentfernung, neuen Rigipsplatten, Tapeten, Dämmstoffen etc investiert. Das ändert nichts an der Situation, das was ich getan habe ist gegen das Gesetz, aber ich will nur erwähnen das ich keinen anderen Ausweg gesehen habe.

Jetzt möchte ich wissen was ich tun kann. Ich weiß nicht wie ich in einem Monat 1000€ auftreiben soll, und ich will außerdem ungerne erfahren was passiert wenn ich es nicht schaffe. Ich hab niemandem der mir so viel Geld leihen kann, ich bin wie gesagt echt schlecht dran. Minijob wäre möglich, aber da komme ich nur auf 450€ im Monat. Welche Lösungen stehen mir offen? Ich will mich ungerne beim Bafög Amt melden und denen das erklären und dann irgend einen riesen Fehler machen, was dann in einer noch höheren Strafe endet. Daher lieber schnell hier, vielleicht hat hier jemand Erfahrungen bzw. ist selbst Beamter beim Amt und kann mir eine neutrale Meinung geben.

Und noch etwas - Ja ich will doch arbeiten. Aber ich kann dennoch nicht 1000€ in einem Monat auftreiben, das geht nur Vollzeit und ich weiß nicht was ich da in einem Monat auf die Beine stellen kann. Bitte gebt mir einfach Tipps, ich bin absolut unerfahren, war jahrelang in psychischer Therapie, bin einfach ein Wrack und brauche gute Tipps.

Bin über jede Antwort extrem dankbar, aber spart euch "geh einfach arbeiten". Ich hab 28 Tage Zeit für 1000€, sagt mir dann wie oder was ich machen muss oder ob ich das über das Bafög Amt per Raten regeln kann oder sonst was.

Geld, BAföG
Mit 18 rausgeworfen während Abitur?

Hallo,

Ich bin zurzeit 17 Jahre alt, werde in 3 Monaten 18. Meine Eltern und ich hatten noch nie ein gutes Verhältnis, vor kurzem wurde mir dann auch offiziell der Titel "Sohn" abgenommen und gesagt, dass ich ab dem Tag nach meinem 18. Geburtstag rausgeschmissen bin. Zu diesem Zeitpunkt bin ich noch mitten im Abitur und sogar nahe der Prüfungen, ein festen Platz für ein Studium habe ich noch nicht.

Meine Frage ist jetzt eigentlich, was ich genau tun kann. Thema finanzielles, ich habe in der Richtung nichts. Weder gespartes noch einen Nebenjob bisher. Führerschein auch noch nicht angefangen.

Mich interessiert jetzt, was ich, am besten jetzt schon, machen kann und woran ich mich dann spätestens an meinem 18. Geburtstag wenden kann. Jugendamt wäre die offensichtlichste Möglichkeit, bereits in Vergangenheit war da aufgrund von Spannungen Kontakt und auch ein betreutes Wohnen kurzzeitig im Gespräch, welches ich aber zu dem Zeitpunkt aufgrund von Schule, Freunden und meiner kleinen Schwester abgelehnt habe. Mit diesem Ultimatum meiner Eltern wäre das aber gezwungenermaßen auch eine Option.

Ich habe auch ein Angebot eines Freundes für eine WG zu zweit, das wäre aber erst möglich nach dem Abitur und eher in Richtung der Zeit des Studiums, außerdem will ich mich auch darauf noch nicht 100 Prozent verlassen.

Mein Vater und Mutter sind getrennt, ich wohne momentan bei meiner Mutter und Stiefvater, mein Vater bezahlt Unterhalt. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem biologischen Vater und besuche ihn auch alle 2 Wochen übers Wochenende, er hat aber nicht genug Platz um mich aufzunehmen, die Möglichkeit steht also außer Frage.

Ich brauche jetzt in der Hinsicht dringend Hilfe, ich will unter keinen Umständen irgendwie weit weg, auf der Straße wohnen oder die Schule so kurz vor dem Abschluss verschieben/abbrechen, aber andererseits kann ich die Hoffnung nehmen, dass das Verhältnis zu meinen Eltern sich bessert, es steht fest, dass das am 18. Geburtstag so passiert und ich auch auf keine Unterstützung mehr von ihnen zählen kann, solange sie nicht gesetzlich zu welcher verpflichtet sind.

Jetzt stellen sich meiner Meinung nach viele Fragen, das komplette Spektrum des alleine Wohnens eigentlich. Wie wohnt man alleine, was braucht man, ist das überhaupt möglich und was mache ich überhaupt wenn es soweit ist, welche finanziellen Mittel stehen mir zu (staatlich und gesetzlich von meinen Eltern), ob und wie ich arbeiten muss vielleicht, etc..

Ich wäre sehr glücklich über eine Antwort, die zumindest bei meinem momentanen Hauptproblem nach dem 18. Geburtstag helfen könnte.

LG

Studium, Geld, BAföG, eltern, Jugendamt, wohnung, WG, Abitur
BAföG, Übungsleiterpauschale

Hallo,

Ich bin seit Kurzem endlich BAföG-Empfänger. Doch die Freude über den Bescheid und eine satte Nachzahlung währte nur kurz, denn offensichtlich habe während der Bearbeitung des Antrags (7 Monate!) zu viel Geld dazu verdient. Es handelte sich ausnahmslos um nebenberufliche Tätigkeiten (<400 €). Allerdings habe ich in drei Monaten bei zwei Arbeitgebern gearbeitet und liege daher im Schnitt auf den Bewilligungszeitraum gerechnet ca. 100 € über dem Freibetrag. Insgesamt also über 900 € (BWZ = 9 Monate), die ich nun zurück zahlen müsste.

Nun hatte ich folgende Idee: Da ich u.A. an der Uni als Betreuer von Praktika gearbeitet habe, wollte ich dieses Einkommen als Übungsleiterpauschale (nach § 3 Nr. 26 EStG) deklarieren lassen, damit es nicht in die Berechnung meines Einkommens mit eingeht. Ich habe bereits ausführlich geprüft, ob die Tatigkeiten nach Gesetzestext tatsächlich so eingetuft werden können und das ist definitiv der Fall (Nebenberuflich, öffentliche Körperschaft, Art der Tätigkeit, etc.).

Ich habe mir also von den jeweiligen Instituten, an denen ich gearbeitet habe, bescheinigen lassen, dass ich als Übungsleiter tätig war. Eines der Institute hat sogar den entsprechenden Paragraphen in die Bescheinigung aufgenommen. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das reicht? Soweit ich weiß, ist streng genommen die Uni der Arbeitgeber, und nicht die Institute. Gehe ich damit jetzt also zur Personalabteilung der Uni? Muss die Universität oder das Institut ihrerseits die Tätigkeit auch beim Finanzamt als Übungsleitertätigkeit angeben? Wird das alles abgeglichen? Wie muss der Nachweis beim BAföG-Amt erfolgen? Muss ich mir das auch vom Finanzamt bescheinigen lassen? Werden Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung überhaupt beim Finanzamt gemeldet?

Ich bin wirklich ratlos und ziemlich sauer, dass ich jetzt quasi umsonst gearbeitet habe nur weil die Bearbeitung meines Antrags so lange gedauert hat.

Also, schonmal vielen vielen Dank im voraus, solche Communities sind gold wert...

BAföG, Beruf, Einkommensanrechnung, einkommensteuer, Übungsleiter, Ausbildungsförderung
BAFÖG, Vater verdient zuviel etc?

Hallo Ihr lieben,

ich hätte da mal eine Grundlegende Frage zum Thema Bafög. In ein paar Tagen habe ich auch schon ein Termin um mich beraten zu lassen.. allerdings interessieren mich auch andere Meinungen.

Zum einen habe ich seit August 2019 eine Ausbildung zur Sozialassistentin angefangen, also heißt: rein schulisch ( in Vollzeit ). Leider kann ich neben der Schule nicht arbeiten, da mir die Zeit fehlt und ich auch gerade im Praktikum stecke. Ich würde gerne noch etwas nebenbei machen.. aber das wäre mir zuviel, da ich auch viele Berichte schreiben und Lernen muss, ich hatte es bis ende Oktober versucht mit dem Arbeiten..

Laut Internet verdient mein Vater aber zuviel und müsste mir etwas von seinem Gehalt abgeben, nun ist die Sache so dass sich meine Eltern im August getrennt haben und auch jeder eine eigene Wohnung hat.. beiden bleibt unterm Strich nichts übrig.. da beide Ihre Kredite abbezahlen müssen ( Autos etc.) ... da ich aber noch bei Papa wohne weiß ich nun nicht wie das dann abläuft.. steht mir etwas zu?

Habt ihr auch so einen Fall oder kennt ihr jemanden bei dem es genauso ist? Bei meinen Eltern ist leider Geldlich nichts zu holen.. und ich muss mein Auto (Leasing) auch noch momantlich bezahlen und ohne Bafög wäre das nicht möglich und ich würde Schulden machen..aber ich möchte meine Ausbildung nicht gefährden.. was mach eich jetzt?

Mein Kindergeld bekomme ich auch zum Teil.. allerdings bleiben mir nur 50.- da davon auch Sprit etc bezahlt wird..

Danke.

Geld, Arbeit, BAföG, eltern, Schule, verdienst, Ausbildungsförderung
Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

Studium, BAföG, Kindergeld, Kindergeldanspruch, studieren, Universität, Familienkasse