Nebenjob beim BAföG-Amt nicht rechtzeitig angegeben :(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich durchschnittlich 400 EUR pro Monat, so dass dieses Einkommen nicht meinen Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Nun, welche konsequensen kann es denn haben, dass ich das nicht rechtzeitig mitgeteilt habe bzw. kann man jetzt etwas machen, um die Konsequenzen zu vermeiden, eventuell beim Vorhanden irgendwelcher mildernder Umständen? Ich bin z.B. chronisch krank und leidet unter einem gewissen Konzentrationsverlust. Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann :(. Wie soll ich das Formular ausfüllen? "Ich werde im Bewilligungszeitraum vom 03.2013 bis 09.2014 (...) Einnahmen erzielen" oder doch "(...)vom 10.2013 bis 09.2014"? Ich würde natürlich auch alle Abrechnungen meiner Bezüge und den Arbeitsvertrag mitschicken.

Danke schon mal

P.S. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch before ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen. Oder soll ich das lieber schriftlich machen? Bitte gebt mir Tipps, wie ich mich in dieser Situation besser verhalten sollte, wie und was ich sagen bzw. schreiben sollte...

Danke danke dankeeee!!!

BAföG, nebenjob, Recht, Sozialrecht, Ausbildungsförderung, Förderungsrecht
Freibetrag Härtefall bei BAföG an privater Hochschule?

Guten abend,

ich habe mich zum kommenden Semester in eine staatlich anerkannte private Hochschule immatrikuliert und wollte mir meinen BAföG Satz ausrechnen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/). Dabei ist mir aufgefallen das unter dem Punkt "Können Schulgeld/Studiengebühren beim BAföG berücksichtigt werden?" steht, dass man im Monat bis zu 305€ mehr im Monat verdienen darf wenn man im Inland Studiengebühren zahlt. Da meine Studiengebühren pro Monat mehr als doppelt so hoch sind würde mir das ganz gut kommen, wenn das BAföG-Amt mir da einen höheren Freibetrag zuspricht den ich verdienen darf. Das Problem ist, dass ich dazu im Netz fast nirgends dazu finde außer auf dieser Seite. Vllt hat da jemand Erfahrungen gemacht.

Müsste man sich dann als Werksstudent einstellen lassen und darauf achten dass man nicht mehr als 755€ pro Monat verdient?

Hier nochmal als Zitat von dem rechner:

"Zu Studiengebühren zählen NICHT etwaige Verwaltungskostenbeiträge, Immatrikulations- oder Rückmeldegebühren an staatlichen Hochschulen und Unis und ebenso wenig der Semesterbeitrag / Sozialbeitrag für Studierendenwerk, AStA und evt. ein Semesterticket.

Die Angabe von Schulgeld/ Studiengebühren ist relevant bei höherem eigenen Einkommen: Wenn du an einer privaten (Hoch-)Schule eingeschrieben bist, die staatlich anerkannt ist und Studiengebühren erhebt, so kann Dir auf Antrag ein höherer Freibetrag auf den eigenen Verdienst bzw. die Waisenrente gewährt werden. Dieser Freibetrag kann nicht höher als das Schulgeld / die Studiengebühren sein und ist auch bei höheren Gebühren auf derzeit 305 € pro Monat begrenzt.

Aber erst einmal den Antrag stellen und dabei nicht vergessen, eine Bescheinigung über das Schulgeld / die Studiengebühren beizulegen."

danke :)

Studium, BAföG, Steuern, verdienst
Bafög Überzahlung, Großteil aus Not ausgegeben. Ich brauche Beratung und bitte keine blöden Kommentare, es wird erklärt?

Hey,

Also erst einmal - Ich weiß das ich hier etwas getan habe was nicht rechtens ist. Ich war an einer Schule, bin aber wegen einer schlechten Note (6) nicht weitergekommen und darf erst in 6 Monaten wiederholen. In diesen 7 Monaten in denen ich Bafög erhalten habe, waren 4 Monate erlaubt, da ich da anwesend war. Danach bin ich geflogen da ich zu oft im Krankenhaus war und einfach keine Zeit für den Unterrichtsstoff hatte. Dennoch wurden mir die nächsten 3 Monate gezahlt, jeweils 439€ pro Monat, also 1317€ insgesamt die ich zurückzahlen muss. Heute kam der Brief an. Davon sind noch etwas über 300€ übrig, also muss ich knapp 1000€ auftreiben, aber innerhalb eines Monats. Es handelt sich hier um Schülerbafög, also nichts was eigentlich zurückgezahlt werden muss, außer es wurde, wie in meinem Fall, nicht rechtens gezahlt.

Ich komme aus extrem schlechten Verhältnissen, hab keine Eltern die helfen können, nur meine Mutter die selbst extrem schlecht dran ist. Wohne in einem Haus in dem es vor kurzem einen Wasserschaden gab. Schimmel, was weiß ich, musste ich alles selbst entfernen da ich starker Allergiker bin. Die Versicherung kam nur für die kleinsten Schäden auf, ich musste den Rest erledigen. Damit möchte ich sagen das ich jetzt nicht sinnlos Geld ausgegeben habe das mir nicht zustand, jeder Cent wurde in Schimmelentfernung, neuen Rigipsplatten, Tapeten, Dämmstoffen etc investiert. Das ändert nichts an der Situation, das was ich getan habe ist gegen das Gesetz, aber ich will nur erwähnen das ich keinen anderen Ausweg gesehen habe.

Jetzt möchte ich wissen was ich tun kann. Ich weiß nicht wie ich in einem Monat 1000€ auftreiben soll, und ich will außerdem ungerne erfahren was passiert wenn ich es nicht schaffe. Ich hab niemandem der mir so viel Geld leihen kann, ich bin wie gesagt echt schlecht dran. Minijob wäre möglich, aber da komme ich nur auf 450€ im Monat. Welche Lösungen stehen mir offen? Ich will mich ungerne beim Bafög Amt melden und denen das erklären und dann irgend einen riesen Fehler machen, was dann in einer noch höheren Strafe endet. Daher lieber schnell hier, vielleicht hat hier jemand Erfahrungen bzw. ist selbst Beamter beim Amt und kann mir eine neutrale Meinung geben.

Und noch etwas - Ja ich will doch arbeiten. Aber ich kann dennoch nicht 1000€ in einem Monat auftreiben, das geht nur Vollzeit und ich weiß nicht was ich da in einem Monat auf die Beine stellen kann. Bitte gebt mir einfach Tipps, ich bin absolut unerfahren, war jahrelang in psychischer Therapie, bin einfach ein Wrack und brauche gute Tipps.

Bin über jede Antwort extrem dankbar, aber spart euch "geh einfach arbeiten". Ich hab 28 Tage Zeit für 1000€, sagt mir dann wie oder was ich machen muss oder ob ich das über das Bafög Amt per Raten regeln kann oder sonst was.

Geld, BAföG
Mit 18 rausgeworfen während Abitur?

Hallo,

Ich bin zurzeit 17 Jahre alt, werde in 3 Monaten 18. Meine Eltern und ich hatten noch nie ein gutes Verhältnis, vor kurzem wurde mir dann auch offiziell der Titel "Sohn" abgenommen und gesagt, dass ich ab dem Tag nach meinem 18. Geburtstag rausgeschmissen bin. Zu diesem Zeitpunkt bin ich noch mitten im Abitur und sogar nahe der Prüfungen, ein festen Platz für ein Studium habe ich noch nicht.

Meine Frage ist jetzt eigentlich, was ich genau tun kann. Thema finanzielles, ich habe in der Richtung nichts. Weder gespartes noch einen Nebenjob bisher. Führerschein auch noch nicht angefangen.

Mich interessiert jetzt, was ich, am besten jetzt schon, machen kann und woran ich mich dann spätestens an meinem 18. Geburtstag wenden kann. Jugendamt wäre die offensichtlichste Möglichkeit, bereits in Vergangenheit war da aufgrund von Spannungen Kontakt und auch ein betreutes Wohnen kurzzeitig im Gespräch, welches ich aber zu dem Zeitpunkt aufgrund von Schule, Freunden und meiner kleinen Schwester abgelehnt habe. Mit diesem Ultimatum meiner Eltern wäre das aber gezwungenermaßen auch eine Option.

Ich habe auch ein Angebot eines Freundes für eine WG zu zweit, das wäre aber erst möglich nach dem Abitur und eher in Richtung der Zeit des Studiums, außerdem will ich mich auch darauf noch nicht 100 Prozent verlassen.

Mein Vater und Mutter sind getrennt, ich wohne momentan bei meiner Mutter und Stiefvater, mein Vater bezahlt Unterhalt. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem biologischen Vater und besuche ihn auch alle 2 Wochen übers Wochenende, er hat aber nicht genug Platz um mich aufzunehmen, die Möglichkeit steht also außer Frage.

Ich brauche jetzt in der Hinsicht dringend Hilfe, ich will unter keinen Umständen irgendwie weit weg, auf der Straße wohnen oder die Schule so kurz vor dem Abschluss verschieben/abbrechen, aber andererseits kann ich die Hoffnung nehmen, dass das Verhältnis zu meinen Eltern sich bessert, es steht fest, dass das am 18. Geburtstag so passiert und ich auch auf keine Unterstützung mehr von ihnen zählen kann, solange sie nicht gesetzlich zu welcher verpflichtet sind.

Jetzt stellen sich meiner Meinung nach viele Fragen, das komplette Spektrum des alleine Wohnens eigentlich. Wie wohnt man alleine, was braucht man, ist das überhaupt möglich und was mache ich überhaupt wenn es soweit ist, welche finanziellen Mittel stehen mir zu (staatlich und gesetzlich von meinen Eltern), ob und wie ich arbeiten muss vielleicht, etc..

Ich wäre sehr glücklich über eine Antwort, die zumindest bei meinem momentanen Hauptproblem nach dem 18. Geburtstag helfen könnte.

LG

Studium, Geld, BAföG, eltern, Jugendamt, wohnung, WG, Abitur
Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

Anwalt, Ausbildung, BAföG, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Justiz, Pfändung, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Schuldnerberatung, Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung, Azubi, Forderung, rechte und pflichten, HILFE DRINGEND
BAföG, Übungsleiterpauschale

Hallo,

Ich bin seit Kurzem endlich BAföG-Empfänger. Doch die Freude über den Bescheid und eine satte Nachzahlung währte nur kurz, denn offensichtlich habe während der Bearbeitung des Antrags (7 Monate!) zu viel Geld dazu verdient. Es handelte sich ausnahmslos um nebenberufliche Tätigkeiten (<400 €). Allerdings habe ich in drei Monaten bei zwei Arbeitgebern gearbeitet und liege daher im Schnitt auf den Bewilligungszeitraum gerechnet ca. 100 € über dem Freibetrag. Insgesamt also über 900 € (BWZ = 9 Monate), die ich nun zurück zahlen müsste.

Nun hatte ich folgende Idee: Da ich u.A. an der Uni als Betreuer von Praktika gearbeitet habe, wollte ich dieses Einkommen als Übungsleiterpauschale (nach § 3 Nr. 26 EStG) deklarieren lassen, damit es nicht in die Berechnung meines Einkommens mit eingeht. Ich habe bereits ausführlich geprüft, ob die Tatigkeiten nach Gesetzestext tatsächlich so eingetuft werden können und das ist definitiv der Fall (Nebenberuflich, öffentliche Körperschaft, Art der Tätigkeit, etc.).

Ich habe mir also von den jeweiligen Instituten, an denen ich gearbeitet habe, bescheinigen lassen, dass ich als Übungsleiter tätig war. Eines der Institute hat sogar den entsprechenden Paragraphen in die Bescheinigung aufgenommen. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das reicht? Soweit ich weiß, ist streng genommen die Uni der Arbeitgeber, und nicht die Institute. Gehe ich damit jetzt also zur Personalabteilung der Uni? Muss die Universität oder das Institut ihrerseits die Tätigkeit auch beim Finanzamt als Übungsleitertätigkeit angeben? Wird das alles abgeglichen? Wie muss der Nachweis beim BAföG-Amt erfolgen? Muss ich mir das auch vom Finanzamt bescheinigen lassen? Werden Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung überhaupt beim Finanzamt gemeldet?

Ich bin wirklich ratlos und ziemlich sauer, dass ich jetzt quasi umsonst gearbeitet habe nur weil die Bearbeitung meines Antrags so lange gedauert hat.

Also, schonmal vielen vielen Dank im voraus, solche Communities sind gold wert...

BAföG, Beruf, Einkommensanrechnung, einkommensteuer, Übungsleiter, Ausbildungsförderung
Was beachten wenn man mit Musikproduktion Geld verdient, obwohl es Hobby ist?

Hey,

ich mache seit ein paar Jahren als mein Hobby Musik und habe da ehrlich gesagt auf gar nichts geachtet. Für mich war es immer nur ein Hobby. Dann habe ich vor ein paar Jahren vllt 1-2 mal im Jahr eine Auszahlung von 100-200 Euro bekommen. Insgesamt kam ich noch nie höher als vllt 1300 Euro im Jahr. Habe da auch keine Buchführung gemacht oder sonstiges. Gleichzeitig bin ich aber Ingenieur-Student.

Was muss ich tun, wenn ich nach meinem Studium eine Vollzeitstelle als Ingenieur angehen will, jedoch eben diese kleinen geringen Nebenverdienste in der Musik mache, obwohl es einfach nur ein Hobby ist? Dieses Jahr rechne ich vllt mit 2000 Euro. Ich beziehe aber auch Bafög & habe die ersten 3 Monate als Hiwi gearbeitet für 250 Euro. Mir wurde immer gesagt, dass mein Nebenverdienst zu gering sei, weshalb ich mich wohl nirgendwo anmelden müsste, weil ich eh keine Steuern zahlen muss auf so wenig Geld. Ich habe jetzt so viel recherchiert im Internet und einfach wirklich NICHTS finden können, was auf meine Situation zutrifft... Wie ist das außerdem mit der Krankenversicherung?

Achja und ist es schlimm, dass ich mein Hobby nirgendwo angemeldet habe als freiberufliche Tätigkeit? Ich habe es nie betrieben, um Gewinne einzufordern, mache aber sogesehen auch keine Verluste. Deshalb hab ich keine Ahnung ob das unter Liebhaberei fällt oder nicht. Was wäre wenn ich es jetzt anmelden möchte? Was gebe ich als Datum an beim Start der freiberuflichen Tätigkeit? Da ich im November ein Release bei einem größeren Label hatte brauche ich dringend eine Steuernummer, damit ich eine Rechnung stellen kann, um das Geld zu bekommen. Die machen mir da auch etwas Druck dahinter. Jeder Verdienst davor kam aus dem Ausland, wobei ich hier keine Rechnungen stellen musste, sondern es wurde mir einfach überwiesen.

Ich wäre euch unfassbar dankbar, wenn mir jemand eine "Anleitung" geben könnte, was ich tun soll und wie ich das tun soll. Gleichzeitig wäre ich um Begründungen sehr erfreut! Vielen Dank<3

Student, BAföG, Finanzamt, Freiberufler, Steuern