Rückzahlung ans Bafögamt wegen Honorar-Beschäftigung?!
Und zwar bin ich Student und musste jetzt für das Bafögamt einen Einkommens Nachweis von 02-08 2012 schicken (damals noch 400 Euro Bafög bekommen, jetzt nicht mehr). In der Zeit habe ich insgesamt ca. 2530 Euro verdient, also sehr wenig meiner Meinung nach. Jetzt ruft mich der Beauftragte an und meint, ich habe knapp 26 Euro zuviel im Monat verdient. Das sind doch nur ca. 316 Euro im Monat! Und er so, ja das liegt daran, dass ich auf Honorarbasis arbeite und nicht abhängig beschäftigt. Das würde sich noch einmal ändern, also nichts von wegen bis 400 Euro...Davon habe ich noch nie gehört und finde auch nichts im Netz dazu. Hat da jmd. ähnliche Erfahrungen gemacht oder vielleicht sogar eine konkrete Ahnung oder Angabe ? Soll ich die Rückzahlung "kampflos" in Kauf nehmen? Danke, LG
1 Antwort
Bei Einkünften aus einem Gewerbe wird der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) gewertet. Eine Werbungskostenpauschale gibt es hier nicht. Der Gewinn muss für das BAföG pro Bewilligungszeitraum berechnet und angegeben werden. Der Gewinn pro Geschäftsjahr (meist das Kalenderjahr) ist für das BAföG uninteressant.
Wenn die so ermittelte Summe den Freibetrag von 255 €/Monat (bei Studenten) nicht übersteigt, gibt es zumindest vom Einkommen des Studenten her keine Minderung des BAföG-Gelds.
Nachzulesen hier: