Hallo,
ich plane eine Weiterbildung und möchte Bafög beziehen. Ich besitze ein Auto das mir meine Mutter gekauft hat, da mein altes einfach Schrott war. Im Antrag soll ich es als Vermögen angeben, da es auf mich zugelassen ist. Dies hat mir eine Frau vom Bildungsministerium gesagt, da für sie das Vermögen der Halter (ich) besitzt, obwohl im Kaufvertrag meine Mutter steht.
Nun habe ich gelesen:
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
Zur Not könnte ich per Kontoauszüge beweisen das ich nichtmal soviel Geld gehabt habe (möchte aber erst gar nicht in diese Situation kommen).
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen was ich machen bzw. angeben soll und wie...
Mfg