Ist BAföG voll pfändbar?

3 Antworten

Da dein Baföganspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit weit unter 1000 € liegt, kannst du zumindest das behalten was dem Monatseingang von 1500 € entspricht, denn das ist ja dein Pfändungsfreibetrag. Vorausgesetzt du hast ei P-Konto.

Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit, das die das Amt die Nachzahlung nicht in einer Summe auszahlt, sodass es über 2-3 Monate geht. Aber eine große Chance räum ich dir da nicht ein.

Was ich immer wieder witzig finde:

Ihr stellt euch als "Opfer" dar!

"ob ich die Nachzahlung komplett und gnadenlos abgeben muss"

Ob und wann die Gläubiger, die tatsächlichen Opfer, ihr Geld bekommen, ist dir dabei sowas von egal.