Ist BAföG voll pfändbar?

3 Antworten

Da dein Baföganspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit weit unter 1000 € liegt, kannst du zumindest das behalten was dem Monatseingang von 1500 € entspricht, denn das ist ja dein Pfändungsfreibetrag. Vorausgesetzt du hast ei P-Konto.

Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit, das die das Amt die Nachzahlung nicht in einer Summe auszahlt, sodass es über 2-3 Monate geht. Aber eine große Chance räum ich dir da nicht ein.


BVB565 
Beitragsersteller
 25.03.2025, 19:51

Ich hatte Anfang März mit der Sachbearbeiterin gesprochen und die meinte wortwörtlich, dass ich mit mindestens 1000 € rechnen könnte.

Was ich immer wieder witzig finde:

Ihr stellt euch als "Opfer" dar!

"ob ich die Nachzahlung komplett und gnadenlos abgeben muss"

Ob und wann die Gläubiger, die tatsächlichen Opfer, ihr Geld bekommen, ist dir dabei sowas von egal.


BVB565 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 08:16

Danke für deine nicht so tolle Antwort. Hier steht immer "Schreibe respektvoll und hilf deinen Mitlesern weiter". Aber respektvoll ist das, was du von dir gibst, nicht.

Wenn es nur ein Teil wäre, könnte man das noch verstehen. Zudem steht unter https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/#insolvenzverfahren

"Die Wohlverhaltensperiode

Etwa ein Jahr nach dem Insolvenzverfahren im engeren Sinne beginnt die Wohlverhaltensperiode. Sie stellt eine erhebliche Erleichterung für Sie dar: Der Kontakt zum Treuhänder – so wird der Insolvenzverwalter während der Wohlverhaltensperiode genannt – reduziert sich auf einen jährlichen schriftlichen Fragebogen. Sie können nun Geld ansparen oder Zuwendungen in beliebiger Höhe erhalten."

Für mich liest sich das so, dass man Zuwendungen, die man in der Wohlverhaltensperiode erhält, dass diese weder angegeben noch abgegegeben werden müssen.

Bin gespannt, was das Insolvenzgericht nun antworten wird.

Da hat sich nichts verändert. Bafög-Zahlungen sind pfändbar:

https://www.schuldnerberatung.de/pfaendung-von-sozialleistungen/


BVB565 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 20:14

Und es gibt keine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Nachzahlung behalten zu können, oder wie?

Privatier59  24.03.2025, 07:08
@BVB565

Du kannst Dich gerne bei einer Verbraucherzentrale oder bei einer Selbsthilfegruppe Betroffener erkundigen. Ich jedenfalls sehe keine Chancen.

BVB565 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 08:11
@Privatier59

Ich habe mich jetzt ans Insolvenzgericht gewandt. Mal sehen, was die dazu sagen. Wenn es in der Verwertungsphase wäre, dann müsste man es komplett abgeben. Aber manche Treuhänder überschreiten ihre Befugnisse, und meinen, die könnten einem alles gnadenlos wegpfänden, was nicht Gehalt ist.

Privatier59  24.03.2025, 10:19
@BVB565

Ein Gericht darf keine Rechtsberatung betreiben. Das werden die Dir sagen und die Beauftragung eines Rechtsanwalts empfehlen.