Ist BAföG voll pfändbar?
Hallo,
ich befinde mich momentan in der Privatinsolvenz und soll eine BAföG-Nachzahlung von dreieinhalb Monaten bekommen. Ich stelle mir gerade die Frage, ob diese Nachzahlung voll gepfändet werden kann. Der Treuhänder meint, dass es voll abgegeben werden müsste und ich hab mich derweil schon ans Insolvenzgericht gewandt. Ich frage mich, ob ich die Nachzahlung komplett und gnadenlos abgeben muss. Ich weiß es nicht. Vielleicht ist hier jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir sagen, wie es ist.
Hab zwar alte Fragen von vor Jahren gefunden und ich möchte wissen, wie es in 2025 ist?
3 Antworten
Da dein Baföganspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit weit unter 1000 € liegt, kannst du zumindest das behalten was dem Monatseingang von 1500 € entspricht, denn das ist ja dein Pfändungsfreibetrag. Vorausgesetzt du hast ei P-Konto.
Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit, das die das Amt die Nachzahlung nicht in einer Summe auszahlt, sodass es über 2-3 Monate geht. Aber eine große Chance räum ich dir da nicht ein.
Ich hatte Anfang März mit der Sachbearbeiterin gesprochen und die meinte wortwörtlich, dass ich mit mindestens 1000 € rechnen könnte.
Was ich immer wieder witzig finde:
Ihr stellt euch als "Opfer" dar!
"ob ich die Nachzahlung komplett und gnadenlos abgeben muss"
Ob und wann die Gläubiger, die tatsächlichen Opfer, ihr Geld bekommen, ist dir dabei sowas von egal.
Danke für deine nicht so tolle Antwort. Hier steht immer "Schreibe respektvoll und hilf deinen Mitlesern weiter". Aber respektvoll ist das, was du von dir gibst, nicht.
Wenn es nur ein Teil wäre, könnte man das noch verstehen. Zudem steht unter https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/#insolvenzverfahren
"Die WohlverhaltensperiodeEtwa ein Jahr nach dem Insolvenzverfahren im engeren Sinne beginnt die Wohlverhaltensperiode. Sie stellt eine erhebliche Erleichterung für Sie dar: Der Kontakt zum Treuhänder – so wird der Insolvenzverwalter während der Wohlverhaltensperiode genannt – reduziert sich auf einen jährlichen schriftlichen Fragebogen. Sie können nun Geld ansparen oder Zuwendungen in beliebiger Höhe erhalten."
Für mich liest sich das so, dass man Zuwendungen, die man in der Wohlverhaltensperiode erhält, dass diese weder angegeben noch abgegegeben werden müssen.
Bin gespannt, was das Insolvenzgericht nun antworten wird.
Da hat sich nichts verändert. Bafög-Zahlungen sind pfändbar:
https://www.schuldnerberatung.de/pfaendung-von-sozialleistungen/
Du kannst Dich gerne bei einer Verbraucherzentrale oder bei einer Selbsthilfegruppe Betroffener erkundigen. Ich jedenfalls sehe keine Chancen.
Ich habe mich jetzt ans Insolvenzgericht gewandt. Mal sehen, was die dazu sagen. Wenn es in der Verwertungsphase wäre, dann müsste man es komplett abgeben. Aber manche Treuhänder überschreiten ihre Befugnisse, und meinen, die könnten einem alles gnadenlos wegpfänden, was nicht Gehalt ist.
Ein Gericht darf keine Rechtsberatung betreiben. Das werden die Dir sagen und die Beauftragung eines Rechtsanwalts empfehlen.
Und es gibt keine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Nachzahlung behalten zu können, oder wie?